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Staatsanwalt fordert Bewährungsstrafen

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Im Verfahren gegen drei Angestellte der Haftanstalt in Schrassig und zwei Zulieferer hat die Staatsanwaltschaft nun eine Geld- und Bewährungsstrafe gefordert.

Drei Angestellten der Schrassiger Haftanstalt sowie zwei Zuliefern wird Lebensmittelschiebereien sowie Dokumentenfälschung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft forderte am Donnerstag Bewährungsstrafen für die Beschuldigten.

Schon zu Beginn der Verhandlungen hatte die Richterin von einer undurchsichtigen Akte gesprochen, doch immerhin wurde den Beschuldigten, bei denen in der Haftanstalt verschwundene Waren gefunden wurden, aktive und passive Korruption, Betrug, Diebstahl, Fälschung und Hehlerei vorgeworfen.

Vorbeigeschleust

Staatsanwalt Marc Harpes ging kurz die Fakten durch, die von enormen Lebensmittelschiebereien geprägt und bei denen, neben den üblichen Geschenken der Zulieferer, auch falsche Ausschreibungen und Rechnungen im Spiel waren, die an der sichtlich mangelhaft organisierten Gefängnishierarchie vorbei geschleust wurden.

Für die Gefängnisangestellten Marc H. forderte Marc Harpes 18 Monate Haft, eventuell mit integraler Bewährung, für Daniel G. 8 Monate und für Roland R. 6 Monate auf Bewährung. Auf den Zulieferer Carlo W. sollen ebenfalls 6 Monate Haft auf Bewährung und auf Jeff M. eine angemessene Geldstrafe zukommen. Das Urteil soll am 13. März 2013 fallen.