Die Taten sollen sich im April und Mai des Jahres 2009 abgespielt haben. Einer der Angeklagten, der heute 23-jährige Bob M., hatte wegen des Todes seiner Eltern 2009 eine Erbschaft von rund 600.000 Euro erhalten. Mit dem Geld hatte er angeblich versucht, bei seinen Kumpels zu prahlen. Es kam zu Freundschaften, die Bob M. wohl schadeten.
Ständig wurde in sein Haus eingebrochen. Zu seinem damaligen besten Freundeskreis zählten unter anderem die heute Mitbeschuldigten David O., Alen O., Alen T., Jérôme S. und Afan H. Es sollen allerdings nicht sie gewesen sein, die in sein Haus einbrachen. Von ihnen soll nur die Idee stammen, den angeblichen Einbrecher in eine Falle zu locken.
Erpressung
Diesem gaukelten sie vor, in dem Haus würde die hintere Tür aufstehen und im Keller sei eine große Menge Geld versteckt. Der Lockvogel sei daraufhin ins Haus eingebrochen und hier von drei Männern zusammengeschlagen und gefesselt worden. Zudem sei die Tat gefilmt worden. Unter den Tätern soll auch Hausbesitzer Bob M. gewesen sein.
Kurze Zeit später stellte sich heraus, dass seine Freunde ihn mit dem Video der Geiselnahme erpressen wollten und 70.000 Euro verlangten. Er kam dieser Forderung nach. Nach diesem Zwischenfall sollen seine sogenannten Freunde Bob M. immer wieder gezwungen haben, für sie Geld von seinem Konto abzuheben. Am Ende blieben nur noch 400 der insgesamt 600.000 Euro von der Erbschaft übrig.
Die Staatsanwaltschaft teilte anlässlich des Strafantrags am Dienstag die Taten in zwei Bereiche ein. Zum einen die Geiselnahme und zum anderen die Überfälle auf Bob M.
Haftstrafen gefordert
Gegen die drei Männer, die an der Geiselnahme beteiligt waren, forderte die Staatsanwaltschaft gegen Bob M. und David O. 20 Monate und gegen Jérôme S. 12 Monate Haft mit eventueller Bewährung.
Für die drei weiteren Angeklagten, die Bob M. bestohlen haben sollen, fielen die Strafen höher aus. Gegen Alen O. wurden zwei Jahre, gegen Afan H. fünf Jahre und gegen Alen T. sechs Jahre beantragt. Die Staatsanwaltschaft widersetzt sich auch hier nicht einer Bewährung.
Das Urteil in dieser Angelegenheit wird am 22. Mai ergehen.
(Philippe Hammelmamm/Tageblatt.lu)
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können