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Schadensersatz gefordert

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Vor der Berufungskammer war am Montag der Auftakt des Prozesses um die Zivilklagen im Luxair-Prozesses. In erster Instanz waren vier von sechs Beschuldigten rechtskräftig auf strafrechtlichem Plan verurteilt worden.

Am 6. November 2002 war es zum fatalen Crash einer Fokker 50 der Luxair gekommen. Mehr als acht Jahre haben die Ermittlungen gedauert, bis es zum Prozess kam. Me Pol Urbany, Anwalt von Jean Majerus, der als Nebenkläger auftritt, erklärte am Montag, dass die Beschuldigten sich während der Ermittlungen keiner Schuld bewusst waren. Zwei Fehler sind vor dem Crash passiert. Zum einen war es möglich, den „Full-Reverse“, also die Schubumkehr, während der elf Sekunden, in denen das Fahrwerk ausgefahren wurde, zu betätigen. Hier hätte der technische Dienst ein Teil einsetzen müssen, um die Betätigung dieser Schubumkehr während des Flugs zu verhindern.

Das Problem war über zehn Jahre bekannt, allerdings wurde vonseiten des technischen Dienstes der Luxair nichts unternommen. Zum anderen wollte der Pilot trotz schlechten Wetterbedingungen unbedingt landen. Des Weiteren seien, laut Me Pol Urbany, jede Menge Fehler während des Fluges entstanden. So habe beispielsweise der Captain das Flugzeug gesteuert, obwohl es am Kopilot gewesen wäre.

Vier Personen, davon der Pilot und drei Direktoren der technischen Überwachung der Luxair, wurden im März des Jahres 2012 rechtskräftig verurteilt. Allerdings nur was den strafrechtlichen Teil des Prozesses angeht. Die Verteidiger der Angeklagten hatten sich auf eine Jurisprudenz aus Frankreich basiert, die über die Konvention von Warschau handelt.

Haftungsfragen im Luftverkehr

Das Warschauer Abkommen wurde durch das Übereinkommen von Montreal ersetzt. Dieses Übereinkommen regelt Haftungsfragen im internationalen zivilen Luftverkehr. Das Strafgericht kam zum Entschluss, dass es nicht über den zivilrechtlichen Teil urteilen kann. Die Rechtsanwälte der Nebenkläger legten demnach auf zivilrechtlicher Ebene Berufung ein.
Am Januar dieses Jahres hielt das Berufungsgericht die Entscheidung zurück, dass das Gericht trotzdem für den zivilrechtlichen Teil zuständig sei. Die vier Verurteilten sind demnach solidarisch haftbar für den Schadenersatz der Opfer.

Am Montag stand das Plädoyer von Rechtsanwalt Dieter Grozinger an, der die deutschen Opfer vertritt. Der Verteidiger setzt sich für den Schadenersatz der Familien von drei deutschen Staatsangehörigen ein, die beim Flugzeugabsturz tödlich verunglückten. Me Grozinger ging zudem auf die zahlreichen Fehler ein, die während des Fluges passiert seien. Der Rechtsanwalt erklärte, dass für die vier Verurteilten die „responsabilité in solidum“ gelten würde und forderte insgesamt mehrere Hunderttausend Euro Schadenersatz für die Hinterbliebenen der deutschen Opfer.

Insgesamt sind vier Verhandlungstage für diesen Zivilprozess vorgesehen. Wir werden im Laufe der Woche erneut auf diesen Prozess eingehen.