Die Vorwürfe lauten Fälschung, Veruntreuung und Unterschlagung von Gesellschaftsvermögen. Am Mittwoch wurde bekannt, dass der Prozess jedoch bis auf Weiteres ausgesetzt wird.
In dieser Affäre geht es um den finanziellen Aspekt im Zusammenhang mit einem versuchten Mordanschlag vom 27. Juli 1999. Damals hatte der Franzose Jacques Pêcheur versucht, in einem unterirdischen Parkhaus in einem hauptstädtischen Bürogebäude den heute 84 Jahre alten österreichischen Ingenieur und Unternehmer Gaston Glock mit einem Hammer zu erschlagen. 1963 gründete Glock die Waffenproduktionsfirma Glock GmbH und hat ebenfalls die bekannte Glock-Pistole entworfen.
Mit einem Vermögen von geschätzten 550 Millionen Euro ist Glock der zwanzigstreichste Österreicher.
Pêcheur soll den Auftrag vom Luxemburger Charles Ewert bekommen haben. Ewert, der besser unter dem Namen „Panama-Charly“ bekannt ist, war damals der Geschäftspartner, Finanzberater und die rechte Hand von Glock.
Vorwurf der Untreue
Grund für seinen Spitznamen sind gute Kontakte zu dem mittelamerikanischen Land. Grund für den versuchten Mord waren Auseinandersetzungen um Glocks Handelsfirma Unipatent S.A. und der Vorwurf der Untreue. Ewert soll nach 1989 bis zu 100 Millionen US-Dollar aus der Glock-Gruppe in eine Reihe ihm zuzurechnender Briefkastengesellschaften geschleust haben. Pêcheur wurde am 12. März 2003 vom Strafgericht rechtskräftig zu 17 Jahren Haft verurteilt, Charles Ewert zu der höchstmöglichen Strafe von 20 Jahren.
Nun wurde der finanzielle Aspekt der Affäre geklärt. Die Verteidiger der Angeklagten plädierten zu Beginn des Prozesses, dass der sogenannte „délai raisonnable“ nicht eingehalten wurde. Eine Forderung, die die Staatsanwaltschaft wie auch das Gericht verwarfen.
Am Mittwoch jedoch wurde bekannt, dass der Prozess bis auf Weiteres ausgesetzt wird. Einer der Richter soll zur Staatsanwaltschaft wechseln und kann somit nicht mehr am Prozess teilnehmen. Wann der Prozess weitergeführt wird, steht noch nicht fest.
(Philippe Hammelmamm/Tageblatt.lu)
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