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Rassismus auf Facebook

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(dpa)

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Der 55-Jährige Dan S. steht erneut vor dem Kadi. In den vergangenen sechs Monaten wurde der Mann bereits zwei Mal wegen fremdenfeindlichen Aussagen auf Facebook verurteilt.

Zweimal lautete das Urteil sechs Monate Haft. Nun steht der Mann zusammen mit einer 34-jährigen Frau vor Gericht. In den Jahren 2011 und 2012 hat der Beschuldigte einige Kommentare auf die Internetseiten der verschiedenen Medien aus Luxemburg gepostet, darunter auch auf der Internetseite des «Tageblatt». Der Mann schrieb beispielsweise: „Den Täter war 1,85 Meter grouss, schlank an ganz schwarz uedoen, warscheinlech vun der Hautfaarw giel oder rout, jejeje doutsecher erem keen Letzebuerger“.

Ein weiterer Kommentar auf einen Artikel mit dem Namen „35 Prozent mehr Ausländer seit 2001“ lautete: „Daat sin 36 Prozent zevill“. Auch auf der Internetseite des «Tageblatt» kommentierte der Angeklagte den Artikel „16 verletzte Polizisten“. Er schrieb damals: „Daat kennt vir wann een zevill Auslänner eranhellt“ und weiter „Mir hun vill ze vill Dreck hei am Land. Daat ass bewisen. Zeit ass komm fir opzeraumen“. Auch war der Mann Mitglied bei der Facebook-Gruppe „Spenden für zehn Liter Gasoil“.

Schwierige Momente

Gestern erklärte der Beschuldigte, er hätte wirklich zehn Liter Heizöl sammeln wollen, um den Armen zu helfen. Auch betonte der Mann vor der Vorsitzendenden Sylvie Conter, er wäre kein Rassist, sondern hätte er zwischen den Jahren 2011 und 2012 sehr schwierige Momente durchlebt. Genau deswegen hätte der Mann diese Aussagen sowohl auf den diversen Internetseiten der Medien als auch auf Facebook getätigt. „Es war eine impulsive Reaktion“, betonte der Mann.

Der angeklagten Frau wird vorgeworfen, sie hätte in der Facebook-Gruppe „Spenden für zehn Liter Gasoil“ geschrieben: „Willst du es nie wieder sehen, lass es schwimmen in Benzin.“ Gestern betonte sie, dass diese Aussage nicht gegen die Asylbewerber gerichtet war. „Es ist ein Zitat aus einem Lied der Rockgruppe Rammstein, deswegen hab ich den Spruch gepostet. Die Kommentare, die andere Leute bereits vor mir gepostet hatten, hatte ich damals nicht gelesen“, so die Angeklagte.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte neun Monate gegen den Mann und die „suspension du prononcé“ gegen die angeklagte Frau. Dies bedeutet, dass sie verurteilt, aber nicht bestraft werden soll. Das Urteil ergeht am 26. November.

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