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Priester soll fünf Jahre in Haft

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Am Dienstag stand der Gottesmann Emile A. vor den Berufungsrichtern. Er war in erster Instanz aus formaljuristischen Gründen (Ablauf der Verjährungsfrist nach früherem Gesetz) freigesprochen worden vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines damals knapp 14-jährigen Knaben bei einer Pilgerfahrt nach Taizé. Der öffentliche Ankläger hatte sieben Jahre Haft gefordert.

Der damalige Pfarrer von Belair war zwar geständig, hatte jedoch mit einer ihm blind ergebenen Anhängerschaft – unter ihnen Ex-Athenäum-Direktor Emile Haag, Ex-Generalvikar Mathias Schiltz und Léon Kraus, inzwischen Ex-Vizegruppenchef des „Groupe de support psychologique de la Protection civile du Luxembourg“ (GSP) als Entlastungszeugen – dem Opfer die Initiativschuld zuschieben wollen. Der Beschuldigte hatte in erster Instanz sechsmal seine Version der Fakten geändert, während das Opfer bei seiner ersten Schilderung geblieben war.

Das scheue, freundliche und gut erzogene Opfer wagte erst Jahre später, sich seiner Familie anzuvertrauen. Allein der 38-jährige Altersunterschied hätte eine moralische Zurückhaltung des Seelsorgers gegenüber seinem Schutzbefohlenen erfordert. Sogar sein Verteidiger, der in erster Instanz ein den Umständen entsprechend hochprofessionelles Plädoyer vortrug, hatte die Schwere des Vorwurfs nicht verneint.

Als Erster plädierte gestern der Vertreter der öffentlichen Anklage, Marc Harpes, dass die Berufung der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger zulässig sei und wies auf den auch in erster Instanz festgestellten Gesetzeskonflikt hin.

Postkoitale Vertuschung

Anhand einer durch stichhaltige Jurisprudenz untermauerten Argumentation legte der Generalstaatsanwalt den Oralverkehr als nicht gewollte Penetration des Opfers aus, die im gegenwärtigen Fall den Strafbestand untermauern würde.

Allein schon, weil die Gesetzestexte klar ausweisen, dass das Opfer nicht in der Lage war, seine freie Zustimmung zum Sexualakt zu geben. Außerdem hatte der Angeklagte nicht nur eine altersbedingte, sondern auch eine spirituelle Autorität über sein Opfer, da dieses seit Jahren unter ihm als Messdiener diente. Diese Autoritätsklausel sei auch in der Bissener Affäre eines Lehrers berücksichtigt worden, so Marc Harpes weiter, der auch auf das zerbrochene Vertrauen des Opfers gegenüber dem Beschuldigten hinwies.

Er erwähnte dann auch, dass der Angeklagte in seinen ersten Aussagen zugegeben hatte, er habe die Zerbrechlichkeit seines Schützlings bemerkt und sich sogar gefragt, ob er bei ihm Schutz, ja vielleicht sogar Liebe gesucht habe. Dass damit primär kein sexuelles Verlangen verbunden war, schien dem Beschuldigten nicht in den Sinn gekommen zu sein. Ihn interessierte nur die postkoitale Vertuschung.

Der öffentliche Ankläger Marc Harpes plädierte auf Vergewaltigung und forderte fünf Jahre Haft, jedoch mit einer möglichen Teilbewährung mit u.a. der Auflage, das Opfer zu entschädigen.

Der bis dahin stoisch schweigende Verteidiger, Me Gaston Vogel, wollte das Gericht jedoch nicht mit tausendmal vorgebrachten Argumenten langweilen, sondern plädierte auf Unzulässigkeit des Berufungsanspruchs nach einem richtungsweisenden Urteil aus erster Instanz.

Das Ganze sei wohl ein Racheakt frustrierter Kirchengegner. Die stehende Magistratur, also die Generalstaatsanwaltschaft, habe ihre Aufgabe gegen die vom Europäischen Menschenrechtstribunal beschworene Unparteilichkeit vernachlässigt. Mit dem Philosophen Henri Bergson wies er auf die Gefahr jeder Art von Sentimentalität in der „blinden“ Justiz hin. Auch in der sogenannten „Nigeria Connection“ habe sich die Staatsanwaltschaft beeindrucken lassen.

Man müsse Moral und Recht voneinander trennen können, so der eloquente Verteidiger weiter. Das Herz des Richters müsse stets dem Verstand Priorität geben. Sein Mandant, was auch immer ihm vorgeworfen werde, habe nicht vorsätzlich gehandelt. Er habe im Affekt seinen libidinösen Trieben nachgegeben, ohne sich in dem Augenblick der Konsequenzen bewusst zu sein.

Vogel zerpflückte anschließend die Expertisen, die eine Zumutung für jeden intellektuellen Geist seien. Dagegen wunderte er sich, warum das Gutachten des Kinderpsychologen Gilbert Pregno nicht in erster Instanz diskutiert wurde.

Carlo Kass

Jacques Zeyen ( Ardèche )
12. Oktober 2017 - 11.56

Genau Jean-Paul. Aber diese Pedophilie ist hausgemacht. Wenn diese Kaste nicht unter Entzug stünde,sondern ihr Sexualleben normal ausleben dürfte(ja AUCH homosexuell),dann würde es vielen Kindern heute besser gehen.
Und ein Geweihter unter einer Kutte ist eben ein Priester und der soll ja angeblich Moral und Ethik vorleben,denn sie haben die ja erfunden. (Buchempfehlung: " Das elfte Gebot." von Daniel Bühling

jean-paul
12. Oktober 2017 - 8.37

an Jacques Zeyen, wir reden hier nicht von einem Pfarrer .Wir reden hier von einem gefährlichem Pédophilen der sich unter einer Kutte versteckt um Kinder - Kleinkinder zu Vergewaltigen. die ihr ganzes Leben darunter leiden. Glauben Sie mir Herr Zeyen, ich würde das Problem mit Verstand lösen !

Jacques Zeyen ( Ardèche )
11. Oktober 2017 - 22.03

Wohl verstanden. Wir reden hier von einem Pfarrer. Einem Vertreter Gottes auf Erden....der sich seinen Trieben im Affekt hingegeben hat und daher nicht vorsätzlich gehandelt hat als er einem seiner Schäfchen ein Schäferstündchen gönnte. Der Klerus, vor allem der katholische,der von sich behauptet Moral und Ethik erfunden zu haben, hat ein großes Problem mit seinen Menschen verachtenden Verboten. Einer der stärksten Triebe die es in der Natur ( Gott-für alle Gläubige ) gibt,der Sexualtrieb,wird von diesem Verein einfach verneint. Und fast alle stürzen darüber. Leider fast immer auf Kosten Unschuldiger. Herr Vogel hat Recht. Dieses Problem muß mit dem Verstand gelöst werden,nicht mit dem Herzen. Bravo Herr Kass.

Anne
11. Oktober 2017 - 15.47

Net méih wéih richteg wann den Mann misst e puer Joer an den Prisong.Kann leider déi Leid net verstoen déi esou eng Persoun nach ënnerstëtzen.