Polizei in tierischer Mission: Am Donnerstag werden aus einem Garten in Luxemburg drei Waschbären beschlagnahmt. Laut Behördenangaben seien die Wildtiere in einem 10×3-Meter großen Zwinger gehalten worden.
Die Besitzer drohen möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen. Denn das Halten von Wildtieren ohne Behördengenehmigung ist in Luxemburg durch das Tier- und Naturschutzgesetz sowie das Jagdgesetz verboten. Für Verstöße drohen Strafen bis zu 15.000 Euro sowie bis zu sechs Monaten Gefängnis, schreibt die Polizei.
Zu Demaart
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