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Lediglich 300 Euro Geldstrafe

Lediglich 300 Euro Geldstrafe

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Der heute 39-jährige David F. musste sich vor Gericht wegen Sittlichkeitsvergehen, Vergewaltigung, Körperverletzung und Geiselnahme verantworten. Er bekam eine Geldstrafe von 300 Euro.

Eine konfliktbeladene Beziehung zwischen Mann und Frau stand Pate bei dieser Affäre, die laut Aussagen der Frau darauf aufbaute, dass der Mann ihr Drogen beschaffte und sie auch mit Geld unterhielt. Außerdem habe er sie gestalkt (Verfolgung aus verschmähter Liebe).

Den Vorwurf der Vergewaltigung aber zog die Frau vor Gericht zurück. Ihr Stiefvater bestätigte denn auch den Krankheitsbefund der akuten Schizophrenie seiner Stieftochter, der von einem Frankfurter Spezialisten diagnostiziert wurde.

«Verhängnisvolle Liebe zum Opfer»

Der Verteidiger plädierte die verhängnisvolle Liebe seines Mandanten zum Opfer und forderte den bedingungslosen Freispruch. Die öffentliche Anklägerin hatte eine Haftstrafe von 18 Monaten mit eventueller Bewährung gefordert.

Am Donnerstag nun wurde der Mann lediglich zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt.