Der Angeklagte, ein Schrotthändler, hatte seine 64-Jährige Tante in Schutz nehmen wollen, als diesen von einem pöbelnden Gast mit „sales strohzaqs“ angeschrieen wurde. Daraufhin flogen die Fäuste und ebenda auch die Zähne. So nachzulesen in der Zeitung „L’Avenir“.
Weil die Richterin des Dialekts aus dem „Arelerland“ nicht kundig ist, musste sie sich das Schimpfwort übersetzen lassen. Ihr wurde erklärt, es handele sich um eine besonders übele Beleidigung, üblich unter Leuten auf dem Lande, und würde soviel heißen wie „ letztes, armes Schwein, das sich nur noch von Stroh ernähren kann.“ (eine ziemlich freie Interpretation).
Das Urteil wird am 16. April bekanntgegeben.
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