Vor Gericht musste sich am Mittwoch ein 37-jähriger Erzieher verantworten, weil er im Besitz von mindestens 440 Bildern und 409 Filmen mit kinderpornographischem Inhalt war. Es soll sich dabei um Kinder im Alter unter zehn Jahren gehandelt haben. Der Mann wurde bereits wegen einer ähnlichen Tat im Jahr 2001 zu einer Haftstrafe von 15 Monaten auf Bewährung mit Auflagen verurteilt.
Eine Wiederholungstat
Der Mann wurde bereits im Jahr 2001 wegen derselben Straftat verurteilt. Damals lautete das Urteil 15 Monate Haft auf Bewährung. Die jetzigen Fakten gehen auf das Jahr 2012 zurück also mehr als zehn Jahre nach der ersten Verurteilung. Dies bedeutet, dass die Bewährungsfrist abgelaufen ist und die 15 Monate Haft nicht anfallen werden, im Falle einer Verurteilung in dieser Affäre.
Zwischen Juli 2012 und März 2013 soll er mehrmals solche Bilder vom World Wide Web heruntergeladen haben. Neben dem Besitz von kinderpornographischem Material, wird ihm vorgeworfen er hätte am 29. April 2014 in der Vorschule einem Kind von fünf Jahren sein Geschlechtsteil gezeigt. Erste Ermittlungen wurden aufgenommen. Im September musste der Mann unter Polizeiaufsicht die Schule verlassen.
Neugier
Der Mann erklärte vor dem Richtergremium, er habe nicht gewusst, dass auf den heruntergeladenen Fotos und Videos so junge Kinder zu sehen wären. „Ich wollte mir Bilder ansehen von Jugendlichen im pubertären Alter“, so der Mann. Darüber hinaus erklärte er, dass er unter Voyeurismus leiden würde. Immer wieder müsse er sich solche Bilder ansehen. Auf die Frage des Vorsitzenden Marc Thill, warum er nach seiner Verurteilung, erneut solche Bilder downgeloaded hat betonte er: „Ich war neugierig und hatte Gefallen daran mir Fotos von jungen Mädchen anzusehen“.
Die Ermittlerin erklärte, dass sie durch das Personal in der Vorschule auf den Mann aufmerksam wurden. „Kurz nach dem 29. April 2014 wurde uns ein Fall von sexuellen Handlungen aus der Schule in Dommeldingen gemeldet. Nach den einzelnen Befragungen stand fest, dass der Angeklagte einem fünfjährigen Mädchen sein Geschlechtsteil gezeigt hatte. Anschließend nahmen wir sowohl sein Computer als auch sein Handy unter die Lupe und dort wurde das kinderpornographische Material gefunden“, so die Ermittlerin.
Hauptsächlich Minderjährige
Auf den Bildern waren, laut der Polizistin hauptsächlich Mädchen, aber auch Jungen zu sehen. Ebenfalls konnten schriftliche Konversationen gesichert werden, die er in so genannten Live-Chats unter anderem mit Minderjährigen geführt hatte. Aber auch mit Volljährigen soll er gechattet haben. „Wir konnten ein Gespräch finden, bei dem er eine Frau unter Druck setzte, sie müsse Geschlechtsverkehr mit Kindern haben“, betonte die Beamtin.
Keine psychiatrischen Störungen
Der psychiatrische Experte erklärte, der Mann würde keinerlei psychiatrischen Störungen vorweisen. Erstaunlich sei aber, laut dem Gutachter, dass er nur dann Bilder heruntergeladen hat, wenn er nicht in einer Beziehung war.
Anschließend unterstrich der Angeklagte erneut, dass es keine böswillige Absicht war, sich Bilder von Kindern herunterzuladen. Er wollte nur Jugendliche beim Geschlechtsakt sehen.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Michèle Feyder bemerkte daraufhin: „Egal ob Mädchen von fünf, zehn oder fünfzehn Jahren, es waren Minderjährige und das Gesetzt sieht hierfür harte Strafen vor“. Sie forderte dann auch eine Haftstrafe von vier Jahren und eine Geldbuße. Zudem wurde beantragt, dass der Mann in Zukunft nie wieder einen Beruf ausüben darf, der mit Kindern oder Jugendlichen in Verbindung steht.
Das Urteil wird am 25. Februar ergehen.
Zu Demaart
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