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«Jiddereen huet et gemaach»

«Jiddereen huet et gemaach»
(Tageblatt-Archiv)

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Im Berufungsprozess um Zuhälterei wehren sich zwei verurteilte und suspendierte Polizisten. Sie wollen wieder in den Dienst.

Von Juli 2010 bis Dezember 2012 sollen in einem Cabaret in der rue d’Audun in Esch mehrere Tänzerinnen zur Prostitution gezwungen worden sein. Deswegen wurde im Juli des vergangenen Jahres der Betreiber des Nachtklubs zu einer Haftstrafe von drei Jahren, davon zwei auf Bewährung, sowie zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Damals saßen drei Polizisten mit auf der Anklagebank.

Dem Betreiber wurden neben Zuhälterei, Menschenhandel und Korruption auch Drogenhandel und Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Die drei Polizisten sollen ebenfalls gewusst haben, dass es in dem Lokal zu illegalen Handlungen gekommen sei. Nun haben zwei der drei Polizisten Berufung gegen das Urteil aus erster Instanz eingelegt und müssen sich nun vor dem Berufungsgericht verantworten. Die beschuldigten Polizisten sind größtenteils geständig.

Sabotage

Es stellte sich heraus, dass die angeklagten Polizisten in ständigem Kontakt zum Betreiber standen. Bei einem von ihnen wurden 1.350 Telefonverbindungen jährlich verzeichnet. Es sei ebenfalls zu regelrechten Sabotagen von Polizeikontrollen gekommen. Wenn die Polizei eine groß angelegte Kontrolle plante, warnten die Angeklagten den Betreiber. So konnte im Nightclub nichts Illegales gefunden werden.

Die Angeklagten seien mehrmals die Woche in Uniform, also auch im Dienst, im Nachtklub gewesen und hätten kostenlos Getränke zu sich genommen. Einer der beschuldigten Beamten soll auch sexuellen Kontakt zu mehreren Tänzerinnen gehabt haben. Zwei der drei Polizisten wurden von der Strafkammer zu einem Jahr Gefängnisstrafe auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt, der Dritte im Bunde zu 18 Monaten Haft, davon 12 Monate auf Bewährung, und zu einer Geldbuße von 2.000 Euro.

Fehler

Im ersten Urteil stand ebenfalls, dass die drei Polizisten während der nächsten fünf Jahre keiner Arbeit im öffentlichen Dienst nachgehen, somit auch nicht als Polizist arbeiten dürfen. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Angeklagten alle drei vom Dienst suspendiert.

Einer der Angeklagten erklärte am Dienstag vor den Richtern, dass er Berufung eingelegt habe, um weiterhin seinem Beruf nachgehen zu können. «Ich weiß, dass ich einen Fehler begangen habe, doch ich bin kein Zuhälter», so der Mann. Die Beschuldigten erklärten alle drei, dass sie sich keinerlei Schuld bewusst waren. Sie hätten nicht wissentlich die Prostitution und die Zuhälterei unterstützt, auch wenn sie das eine oder andere Mal den Betreiber des Nachtklubs gewarnt hatten.

Jiddereen

«Die Warnungen waren freundschaftliche Tipps», so einer der drei Angeklagten. Darüber hinaus erklärten sie, dass dies in Esch bei der Polizei Gang und Gäbe war: «Jiddereen huet dat gemaach. Och déi eeler Beamte sinn an dee Cabaret eppes drénke gaang. Mir woussten awer, datt et falsch war.»

Der Verteidiger eines der drei Beschuldigten, Me Philippe Penning, erklärte, dass sein Mandant sich keinerlei Schuld bewusst sei. Darüber hinaus habe er nie gesehen, dass es zur Prostitution in dem Lokal gekommen wäre. Am kommenden Freitag wird dieser Prozess voraussichtlich abgeschlossen.

Philippe Hammelmann