Gegen Mitternacht kontrollierte die Schaffnerin einen blinden Passagier. Der hatte weder Zugticket noch Ausweis dabei. Er erklärte, dass er mit dem Boot nach Europa gekommen sei und eigentlich in ein anderes Land reisen wolle. Doch nun sitze er im falschen Zug.
Da der Passagier keinen Ausweis dabei hatte, wurde die Staatsanwaltschaft in Kenntnis gesetzt. Diese ordnete an, die Fremdenpolizei zu informieren. Diese wiederum nahm Rücksprache mit einem Verantwortlichen des Außenministeriums, der anordnete, den Mann ins Ausweisungszentrum zu bringen.
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