Der Hauptakteur dieser kriminellen Geschichte stand jedoch nicht vor dem Kadi. Jean-Luc Schmit verstarb im August in seiner Zweitresidenz in Thailand. Schmit war „premier receveur des douanes et accises“ in Arlon und hatte in dieser Funktion Dokumente über einen angeblichen Handel mit Alkohol unterschrieben.
Das Szenario war denkbar einfach: die fiktive Ware wurde immer laut von Schmit abgestempelten Zolldokumenten) in Großbritannien eingekauft und an einen Supermarkt in der Province de Luxembourg verkauft. Die 169.000 Flaschen haben die Insel aber niemals verlassen und die Direktion des Supermarkts wusste nichts von deren Existenz. Damit „erwirtschaftete“ sich die Gaunerbande einen Nettogewinn von 13 Millionen Euro.
Im Januar 2011 sind die Alkoholhändler aufgeflogen, nachdem Schmit die Gesetzesverstöße zugegeben hatte, um sich dann zu seinem „commanditeur“, einem geheimnisumwitterten „Régis“, nach Thailand abzusetzen.
Seinen drei Komplizen, von denen einer nicht vor Gericht erschien, droht ein Jahr Freiheitsentzug u.a. wegen Fälschung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Die Beschuldigten streiten alle Punkte der Anklage ab. Das Urteil wird am 30. Januar 2013 gesprochen.
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