Montag29. Dezember 2025

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Ein Jahr Haft gefordert

Ein Jahr Haft gefordert

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Am Dienstag wurde der Prozess gegen den Informatiker Pierre F. fortgesetzt, dem vorgeworfen wird, über Computer auf einer Online-Tauschbörse kinderpornografisches Material heruntergeladen und weiter angeboten zu haben.

Die Sache war durch Interpol Wiesbaden aufgeflogen. Bei der Hausdurchsuchung fanden die Ermittler 700 Kinderporno-Bilder, 107 Pornovideos und zwei Bilder mit Geschlechtsverkehr zwischen Kindern bei dem 59-jährigen Staatsbeamten, der zwischen 2011 und 2012 unter dem einschlägigen Codenamen «Lolita» unterwegs war.

Eingangs der Sitzung am Dienstag warnte die Vorsitzende den Angeklagten erneut davor, dem Gericht weitere Bären aufzubinden. Dann erläuterte ein Ermittler und Experte, der den Computer des Angeklagten ausgewertet hatte, den regen Verkehr mit präzisen Eingaben auf eindeutigen Portalen.

Mildernde Umstände

Der beschuldigte Informatiker versuchte verzweifelt, sich mit dem Unterschied zwischen Bits und Bytes herauszureden, musste dann aber Fehler eingestehen. Seine Anwältin plädierte auf eine Strafe mit Bewährung wegen mildernder Umstände, da ihr Klient sich keiner Schuld bewusst sei und seine Abenteuer mit niemandem teilen wollte, auch wenn Leaks immer möglich seien.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft erinnerte daran, dass Interpol Wiesbaden im Juli 2011 einen vom Beschuldigten angebotenen 30-minütigen Film mit «Geschlechtsverkehr der übelsten Sorte mit Kindern zwischen drei und fünf Jahren» herunterlud und damit die Ermittlungen startete.

Das Dossier sei glasklar, als Informatiker könne der Beschuldigte nicht behaupten, unwissentlich gehandelt zu haben. Die Substitutin forderte ein Jahr Haft, die mit einer Bewährung mit der Auflage, sich behandeln zu lassen, verknüpft sein könnte.

Das Urteil wird am 18. Dezember 2014 ergehen.