Am 30. Oktober 2011 kam es gegen 23 Uhr in einem Wohnhaus in der Avenue Dr. Gaasch in Rodange zu einem Brand. Nachdem die Feuerwehr eingetroffen war, wurde auf dem Sofa im Wohnzimmer die Leiche eines 22-jährigen Mannes gefunden.
Schnell stellte sich heraus, dass der Mann nicht im Feuer ums Leben kam, sondern erstochen wurde. Am folgenden 23. November wurde dann ein Verdächtiger, der heutige Angeklagte, festgenommen. Der Beschuldigte wollte seinem besten Kumpel die damalige Freundin ausspannen. Aus diesem Grund soll er seinen Freund im Schlaf erstochen und anschließend die Wohnung in Brand gesetzt haben, um die Mordspuren zu verwischen. Beide Männer waren Mitglieder bei der freiwilligen Feuerwehr. Heikel: Der Angeklagte hat sogar geholfen, den von ihm gelegten Brand zu löschen. In erster Instanz wurde klar, dass das Opfer noch eine kurze Zeit, nachdem das Feuer ausgebrochen war, gelebt hatte. Der Angeklagte und das Opfer hatten sich am besagten Abend verabredet, um sich in der Wohnung des Opfers gemeinsam einen Film anzusehen.
Wut und Eifersucht
Beide sollten im Dezember zusammen mit der Freundin des Opfers verreisen. Das Opfer habe dem Angeklagten an dem Abend vorgeworfen, er würde sich für seine Freundin interessieren. Auf der Toilette habe er einen Brief der damaligen Freundin des Opfers gefunden. Eine Liebesnachricht an ihren Lebensgefährten. Danach habe er seinen besten Kumpel mit einem Messer erstochen und eine Kerze an ein Kissen auf dem Sofa gestellt. Anschließend sei der Angeklagte zu sich nach Hause gefahren und sei kurze Zeit später von der lokalen Feuerwehr zu dem Brand gerufen worden.
Vor den Berufungsrichtern erklärte der Beschuldigte, dass er sich der Folgen seines Handelns bewusst sei. „Ich habe das Schlimmste getan, was man tun kann, allerdings habe auch ich eine zweite Chance verdient. Ich wurde in erster Instanz zur Höchststrafe verurteilt, deshalb habe ich Berufung eingelegt, um eine niedrigere Strafe zu bekommen“, so der Angeklagte. Er gab an, an dem Abend derart wütend gewesen zu sein, dass er seinen besten Freund aus Wut und Eifersucht umbrachte.
Sozialer Druck
Verteidiger Me Philippe Penning ging dann auf den sozialen Druck ein, der auf dem Beschuldigten lastet. „Immer wieder wurde er wegen seines Aussehens gehänselt, das hat ihn gekränkt. Er hat sich so sehr eine feste Freundin gewünscht und er sah seinen besten Kumpel, der in glücklichen Händen eines Mädchens war“, so der Anwalt. Penning beantragte eine mildere Strafe als in erster Instanz.
Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft ihrerseits war der Meinung, dass der Angeklagte wohl nicht geplant hatte, seinen Kumpel umzubringen, sondern dass er aus Verzweiflung handelte. Beantragt wurde eine Haftstrafe von 25 Jahren. Das Urteil ergeht am 12. November.
(Philippe Hammelmann/Tageblatt.lu)
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