Wer Wahlplakate zerstört, kann sich einen Strafzettel einhandeln. Die Polizei meldet einen Fall in Ehleringen, in dem Wahlplakate von verschiedensten Parteien am Sonntag mutwillig zerstört wurden. In manchen Fällen wurden die Schilder umgestoßen oder die Plakate entwendet. Die Polizei bittet mögliche Zeugen nun, sich unter der Nummer 2445 2200 melden.
Juristisch gesehen handelt es sich bei der «böswilligen» Zerstörung von Plakaten, die legal dort hingehängt wurden, durch Zerreißen oder auch durch das Aufmalen von Schnurrbärten oder Ähnlichem, nicht um einen normalen Vandalismusakt, sondern um eine «Contravention», die mit einem Bußgeld von maximal 250 Euro geahndet wird. Wird hingegen auch das Schild mutwillig zerstört, fällt die Strafe wesentlich höher aus. Es handelt sich dann um einen Delikt, der sogar eine Gefängnisstrafe nach sich ziehen kann.
Dat sin keng Onbekannter. Dat selwecht ass zu Esch geschitt de Freiden an der Nuecht. An eng Persoun ass vun 3 Läit déi d'Wahlplakter zerstéiert hun, ganz uerg zerschloën gin.