Der 25-jährige Luis Carlos T. muss für drei Jahre ins Gefängnis. Ihm wird sexuelle Nötigung und Vergewaltigung eines jungen Mädchens unter 14 Jahren vorgeworfen.
Der geständige Angeklagte hatte dem Gericht erklärt, dass er das Alter seiner sexuellen Partnerin nicht kannte. Dass er seine Freundin, deren Abwehr von ihm nicht respektiert wurde, dem Gesetz nach vergewaltigt habe, schien er dann doch zu verstehen.
Sauerstoffmangel
Der psychiatrische Experte attestierte dem Beschuldigten eine arg verminderte Intelligenz, dies wegen Sauerstoffmangel bei der Geburt. Er sprach von einer reduzierten Schuldfähigkeit und keiner weiteren Gefahr für die Gesellschaft.
Auch eine Ermittlerin konnte sich nur schwer vorstellen, dass das für seine 13 Jahre ziemlich frührreife Mädchen, das 16 Jahre vorgab, sich in einem öffentlichen Raum (es trug sich auf der Königswiese im hauptstädtischen Park zu) nicht effizienter hätte wehren können.
Der Staatsanwalt hatte die vorgesehene Mindeststrafe von drei Jahren Haft, wegen der Vorstrafen ohne Bewährung, gefordert und darauf hingewiesen, dass man bei einer Minderjährigen unter 14 Jahren keine Zustimmung zum sexuellen Akt voraussetzen kann.
Am Donnerstag nun wurde der Beschuldigte zu dieser Mindeststrafe von drei Jahren Haft verurteilt. Er hat 40 Tage Zeit, um in Berufung zu gehen und dort vielleicht ein Urteil zu erreichen, das unter dem legalen Minimum liegt, wie es kürzlich bei einer Brandstiftung in Düdelingen der Fall war.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können