Vor Gericht musste sich am Donnerstag ein 28-jähriger Mann aus Brüssel verantworten, weil er unter anderem in einen Lieferwagen von der Logistikfirma UPS eingebrochen war und dort mehrere Pakete aufgemacht und dessen Inhalt gestohlen haben soll.
Es ist ein Prozess wegen Diebstahl, wie man ihn nicht oft miterlebt. Einem Mann wird vorgeworfen, sich in der Nacht vom 30. April zum 1. Mai 2016 Zugang zur UPS-Zentrale in Contern verschafft und einen Lieferwagen aufgebrochen zu haben, um dessen Inhalt zu stehlen. Lange hatte der 28-jährige Verdächtige vor dem Untersuchungsrichter die Tat abgestritten. Am Donnerstag aber betonte er vor dem Richtergremium, dass er den LKW zwar aufgebrochen und die Pakete durchwühlt hatte, allerdings habe er den Inhalt nicht gestohlen.
Ein Ermittler erklärte, dass der Täter nicht unbedingt alleine gehandelt haben muss. «In einer ersten Phase wurde versucht, die Seitenwand des Lieferwagens mit einer Flex aufzuschneiden. Allerdings ist es aber eine Doppelwand und die erste Schicht wurde mit sehr viel Kraft herausgerissen. Erst in einer zweiten Phase, als der oder die Täter die hintere Tür aufgebrochen hatten, konnten sie zu den Paketen gelangen», so der Polizist im Zeugenstand.
Am Tatort wurde laut dem Beamten ein Schraubenschlüssel sichergestellt. DNS-Spuren des Angeklagten wurden an diesem Beweisstück sowie an der herausgerissenen Seitenwand sichergestellt. Der Ermittler konnte aber keine genauen Angaben machen, wie viele Pakete im Inneren des Lieferwagens geöffnet wurden.
DNS-Spuren
Ein zweiter Polizist erklärte, dass sowohl die Logistikfirma als auch die Inhaber der Pakete bereits durch die Versicherung von UPS entschädigt wurden. «Als der Beschuldigte bei uns aussagte, betonte der Mann, dass er nichts mit der Tat zu tun habe. Was die DNS-Spuren anbelangt, sagte er, dass es durchaus sein Schraubenschlüssel sein könnte, doch er könne sich nicht mehr daran erinnern, an wen er diesen Schraubenschlüssel verliehen hatte. Zu den DNS-Spuren, die an der herausgerissenen Seitenwand gefunden wurden, wollte sich der Mann nicht äußern. Wir gehen aber davon aus, dass es sich um einen Einzelfall handelt. Lieferwagen einer Logistikfirma werden äußerst selten aufgebrochen», so der Polizist.
Mandant gesteht Tat schlussendlich
Der Rechtsanwalt des 28-Jährigen sagte, dass sein Mandant den versuchten Diebstahl gestanden habe und deswegen zu einer angepassten Strafe verurteilt werden müsse. Der Angeklagte habe aber keine Gegenstände gestohlen und müsse in diesem Punkt freigesprochen werden. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft erklärte, dass fast alle 411 Pakete, die sich im Lieferwagen befanden, geöffnet wurden. Zudem wurde ein Loch in den Sicherheitsdraht des Geländes von UPS geschnitten.
«Der Mann hat also einen Einbruch begangen und gegen das Briefgeheimnis verstoßen, als er die Pakete geöffnet hat. Zudem bin ich der Meinung, dass eindeutig hier Gegenstände gestohlen wurden», so die Staatsanwaltschaft. Zudem sei der Angeklagte bereits in Belgien wegen ähnlicher Taten vorbestraft. Gefordert wurden eine Haftstrafe von zwei Jahren sowie eine angepasste Geldstrafe. Das Urteil wird am 8. März gesprochen.
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