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Brandstifter zeigt Reue

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Der damals 29-jährige Feuerwehr-Vizekommandant Bob K., dem mehrere Brandstiftungen im Schifflinger Korps zwischen November 2008 und Juni 2009 vorgeworfen wurden, war 2011 zu 15 Jahren Haft, davon fünf auf Bewährung, verurteilt worden.

Er legte Berufung ein, doch er erschien nicht zu den im Februar und März 2012 angesetzten Terminen. Da man beim Schwänzen eines Prozesses automatisch die Chance auf eine Bewährung verspielt, wurde Bob K. daraufhin zu 15 Jahren fester Haft verurteilt. Auf seiner Flucht wurde er in der kleinen Ortschaft Villeta in Paraguay von korrupten Polizisten mit dem internationalen Haftbefehl zum Abheben der größtmöglichen Summe beim nächsten Bankautomaten gezwungen und um 10.000 Euro geprellt.

Nach seinen lehrreichen Ausflügen in die große weite Welt saß der brandstiftende Globetrotter am Montag nun auf der Anklagebank vor den von Michel Reiffers präsidierten Luxemburger Berufungsrichtern. Er will von drei ihm vorgeworfenen Taten nur zweie begangen haben.

Hoher Alkoholeinfluss

Bob K. gestand am Montag, damals unter hohem Alkoholeinfluss ein Chalet und einen Lkw der Feuerwehr in Brand gesteckt zu haben, an die Ambulanz aber habe er keine Hand gelegt. Ihm tue das Ganze leid und es vergehe kein Tag, an dem er seine Taten nicht bereue.

Nachdem die Nebenklägerin rund 350.000 Euro an Schadenersatz gefordert hatte, appellierte sein Verteidiger Me Philippe Stroesser an die Weitsicht des Gerichts beim Beurteilen der Tatsache, dass sein Mandant aus Angst vor dem langen Gefängnisaufenthalt flüchtig ging.

Schließlich habe sein Mandant sich seiner Verantwortung gestellt und hoffe nun auf ein milderes Strafmaß. Me Stroesser nahm dann die laut ihm widersprüchlichen Zeugenvernehmungen auseinander, auf denen das Urteil der ersten Instanz basiere. So sei der Brand der Ambulanz, dessen Ursache zuerst als technischer Defekt erkannt wurde, nach dem Geständnis der beiden anderen Brände seinem Klienten vom Kommandanten, mit dem er sich nicht gut verstand, als willentlich verursacht in die Schuhe geschoben worden.

Feuer aus Frust

Vor allem ließ er aber den Hauptgrund für das Urteil nicht gelten; den von seinem Mandanten abgestrittenen Diebstahl im Jahre 2006 einer Jacke, in deren Tasche sich ein Türpass befand, woraus die Richter in erster Instanz die Schuld von Bob K. ableiteten.

In dieser Sache haben mehrere Zeugen – ob bewusst oder unbewusst – nicht die volle Wahrheit gesagt. Da seiner Meinung nach die Richter mit diesen Aussagen um die gestohlene Jacke in die Irre geführt wurden, plädierte Me Stroesser auf Freispruch.

Der Verteidiger forderte für seinen Klienten, den der Experte nicht als krankhaften Brandstifter sah, subsidiarisch mildernde Umstände und eine reduzierte Strafe, dies mit der Begründung, Bob K. sei damals, wegen der polizeilichen Schließung seiner Schreinerei neun Tage vor den Fakten, frustriert gewesen.

Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft, Serge Wagner, sah den Diebstahl der Jacke nur im Umfeld aller Indizien als relevant. Er erinnerte die Richter an die Flucht des Verurteilten und an seine frühe Faszination für Feuer, die seinen Weg in die Feuerwehr bahnte.

Der Beschuldigte, der sowohl bei der Kayler als auch bei der Schifflinger Feuerwehr u.a. wegen eines unter Alkoholeinfluss verursachten Unfalls im Dienst vor die Tür gesetzt wurde, hatte laut Serge Wagner also mehrere Gründe für seinen allgemeinen Frust.

Bei der Ambulanz hielt er die vom Experten in einem vom U-Richter angeforderten Gutachten bestätigte vorsätzliche Brandstiftung zurück. Serge Wagner forderte, das Urteil der ersten Instanz (15 Jahre mit fünf auf Bewährung) zu bestätigen. Das Urteil ergeht am 21. Januar 2015.