Die geständigen Jugendlichen, die ihre Missetat auch noch filmten, wodurch die Tat überhaupt erst belegt werden konnte, mussten zugeben, dass sie nicht gerade gescheit bzw. überlegt gehandelt hatten.
Staatsanwältin Martine Wodelet wollte die Tat aber nicht als Böse-Buben-Streich durchgehen lassen, da die vorbestraften Beschuldigten die Wirkung ihres Vorgehens kennen mussten.
Sie hatte für Laurent G. sieben, für Sébastien B. sechs und für Steve M. fünf Jahre Haft ohne Bewährung gefordert. Am Mittwoch wurden sie zu genau diesen Strafen verurteilt, das Ganze jedoch auf Bewährung.
Zu Demaart
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