Samstag27. Dezember 2025

Demaart Zu Demaart

Headlines

Beschuldigter streitet jegliche Vorwürfe ab

Beschuldigter streitet jegliche Vorwürfe ab

Jetzt weiterlesen !

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Oder schließen Sie ein Abo ab.

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Am Dienstag fand der Auftakt eines Prozesses statt, bei dem sich ein heute 25-jähriger Mann wegen versuchtem Mord verantworten muss. Dem Angeklagten droht eine lebenslange Haftstrafe.

Die Fakten gehen auf den 31. Oktober des Jahres 2010 zurück. Vor einer Disco in der Industriezone Botterbrill in Foetz soll es zu einer Schießerei gekommen sein. Laut der Polizeimeldung, soll das Opfer gegen 4.50 Uhr die Diskothek verlassen haben um sich nach Hause zu begeben. Anschließend sei er angeschossen worden. Das 25-jährige Opfer soll dann geflüchtet sein und der Täter soll noch mehrere Male hinterher geschossen haben. Das Opfer wurde von einer Kugel getroffen.

Ersten Erkenntnissen nach soll es sich um einen Streit zwischen zwei Banden gehandelt haben. Insgesamt sind neun Sitzungen für diesen Prozess vorgesehen. Rund zwei Dutzend Zeugen sind für diesen Prozess gerufen. Zu Beginn der Sitzung sagte der Angeklagte, er habe sich nichts vorzuwerfen. Er sei an dem Abend weder in der Disko gewesen noch habe er sich vor dem Lokal aufgehalten. Er habe auch am besagten Abend keine Schüsse abgegeben und würde das Opfer nicht kennen. Das Opfer habe bei der Polizei angegeben, der Angeklagte habe ihm gesagt: „Ech brengen dech ëm. Dëss Kéier loossen ech dech nët esou dovukommen“. Doch auch davon will der Angeklagte nichts wissen.

Glück im Unglück

Danach trat der Arzt vor die Richter der Kriminalkammer. Dieser erklärte, dass eine Kugel das Opfer im linken Thorax Bereich traf. Hierbei wurde die untere zwölfte Rippe getroffen, die zersplitterte. Durch die Splitter sei ein Lungenflügel anschließend kollabiert. Das Opfer hatte laut dem Arzt sehr viel Glück im Unglück da er zu keinem Moment in Lebensgefahr schwebte. Dies sei jedoch auch auf das schnelle Eingreifen der Ärzte zurückzuführen. Zudem würden diese Verletzungen keine Auswirkungen auf das spätere Leben des Opfers haben.

Angeklagter ist zurechnungsfähig

Es war dann an der psychiatrischen Gutachterin, die vor die Richter der von Prosper klein präsidierten Kriminalkammer trat. Dies gab an, dass der Angeklagte keine psychiatrische Störungen aufweisen würde. Auch bei der Gutachterin habe der Beschuldigte angegeben er hätte nichts mit der Schießerei zu tun. Der Angeklagte ist demnach zurechnungsfähig.

Ein Ermittler gab am Zeugenstand an, dass am besagten Abend chaotische Zustände vor der Diskothek herrschten. Niemand vor der Tür wollte laut dem Polizisten etwas von der Schießerei gehört haben. Am Tatort wurden ebenfalls keine leeren Patronen und keine Einschüsse gefunden. Das Opfer kooperierte am Tatabend nicht mit der Polizei. Sowohl das Opfer als auch der Angeklagte sind bei der Polizei bekannt. Der Ermittler erklärte, dass es sich bei beiden um Gangmitglieder von zwei Banden handeln würde. Zum einen die Bande von Esch und zum anderen die Gang von Schifflingen.

Anschließend trat der ehemalige Geschäftsführer der Diskothek vor die Richter. Dieser gab an, dass die Diskothek am Tatabend nicht als solche betrieben wurde. Es war eine Halle die an verschiedene Privatleute vermietet wurde. Der Zeuge gab an, dass am Tatabend rund 270 Leute im Lokal waren. „Als der Abend zu Ende ging kam Panik auf und wir hörten von einigen Augenzeugen, dass eine Schießerei vor der Tür stattfand“, so der Zeuge.
Der Türsteher, der am besagten Abend im Einsatz war erklärte dem Gericht, dass er deutlich einen Schuss gehört hatte, jedoch hatte er niemanden mit einer Schusswaffe gesehen.

Kurz vor Schluss der Sitzung stellte sich heraus, dass ein Ermittler, der sich mit dieser Akte befasste verwandt ist mit einem der drei Richter. So wird also am Mittwoch die Verhandlung erneut von vorne, mit einer anderen Zusammensetzung der Magistraten, fortgesetzt. Am Donnerstag werden dann andere Zeugen in diesem Prozess gehört.