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Ärzte und Krankenpfleger beschuldigt

Ärzte und Krankenpfleger beschuldigt

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Vor dem Appellationshof Luxemburg begann am Dienstag der sogenannte CHL-Prozess, in dem Ärzte und Krankenpfleger der fahrlässigen Tötung beschuldigt werden.

Es war am Freitag, 15. Juli 2005, als ein dreijähriges Mädchen mit einem schweren Hirntrauma in der Notfallstation des „Centre hospitalier de Luxembourg“ (CHL) aufgenommen wurde. Es war kurz zuvor von einem Auto angefahren worden, als es in Düdelingen zwischen zwei geparkten Autos auf die Fahrbahn lief, um zu seinem Vater zu gelangen. Das Kind war daraufhin mit dem Medikament Diprivan (Propofol) ruhiggestellt worden, um erste Untersuchungen durchführen zu können. In den darauffolgenden Tagen hat sich der Zustand des Mädchens aber weiter verschlechtert. Es verstarb schließlich am 19. Juli 2005 bei einem Notfalltransport nach Brüssel ins „Hôpital Universitaire Saint-Luc“.

Berufungsverfahren

In erster Instanz wurden zwei Ärzte zu jeweils sechs Monaten Haft auf Bewährung und 2.500 Euro Geldstrafe sowie 65.000 Euro Schadensersatz verurteilt. Die anderen Angeklagten wurden freigesprochen.

Vor dem Appellationshof geht es darum, ob die Ärzte und das Pflegepersonal richtig gehandelt haben.

Insgesamt ist das Berufungsverfahren auf sieben Sitzungen angesetzt. Die Verhandlung wird am Freitag fortgesetzt.