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Am 7. Mai fällt das Urteil

Am 7. Mai fällt das Urteil

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Fortsetzung vor dem Kassationsgericht im sogenannten Luxair-Prozess. Mehr als zwölf Jahre nach dem tragischen Luxair-Crash ist dieser Prozess noch immer nicht ganz abgeschlossen.

Seit einiger Zeit beschäftigt sich das Kassationsgericht mit der Affäre. Am 7. Mai soll nun endlich das finale Urteil fallen.

Nachdem der Prozess vor dem Kassationshof am 22. Januar bis Donnerstag ausgesetzt wurde, weil einer der Rechtsanwälte seine «Note de plaidoirie» nicht an den Rechtsanwalt der Nebenkläger weitergereicht hatte, wurde am Donnerstag nun bekannt, dass die Richter am 7. Mai urteilen werden.

Vor dem Kassationshof wird in erster Linie geklärt, ob das Recht in den vorherigen Instanzen richtig angewandt wurde oder nicht. Vor allem die «responsabilité in solidum», also dass alle Angeklagten solidarisch haftbar sind, macht den Verteidigern zu schaffen. Sie sind nicht der Meinung, dass sowohl Arbeitgeber als auch Angestellte die gleiche Verantwortung haben.

Ein weiterer, sehr wichtiger Punkt in diesem Prozess ist das Warschauer Abkommen. Einzelne Zivilparteien hätten ihren Antrag auf Schadenersatz nicht fristgemäß eingereicht. Vor allem Familienangehörige von drei deutschen Opfern hatten erst mehr als zwei Jahre nach dem Absturz Antrag auf Schadenersatz gestellt. Würde das Gericht das Warschauer Abkommen gelten lassen, wären die Anträge auf Schadenersatz verjährt. Das Warschauer Abkommen über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (kurz auch Warschauer Abkommen) ist ein internationales Vertragswerk zur Vereinfachung der Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr.

Dabei geht es vor allem um die Haftung des vertraglichen Luftfrachtführers für Schäden, die während eines Fluges an Personen, Gepäck oder Fracht entstehen. Mittlerweile wurde das Warschauer Abkommen durch das Montrealer Übereinkommen abgelöst.

Erste und zweite Instanz

Am 6. November 2002 war es zum fatalen Crash einer Fokker 50 der Luxair gekommen. Mehr als acht Jahre haben die Ermittlungen gedauert, bis es zum Prozess kam.

Zwei Fehler waren vor dem Crash passiert. Zum einen war es technisch möglich, die «Full Reverse», also die Schubumkehr, während der elf Sekunden, in denen das Fahrwerk ausgefahren wurde, zu betätigen. Hier hätte der Technische Dienst ein Teil einsetzen müssen, das das Auslösen dieser Schubumkehr während des Flugs verhindert. Das Problem war über zehn Jahre bekannt, allerdings wurde vonseiten des Technischen Dienstes der Luxair nichts unternommen. Zum anderen wollte der Pilot trotz schlechter Wetterbedingungen unbedingt landen. Vier Personen, der Pilot und drei Direktoren der Technischen Überwachung der Luxair, wurden im März des Jahres 2012 rechtskräftig verurteilt.

Allerdings nur was den strafrechtlichen Teil des Prozesses angeht. Das Strafgericht in erster Instanz kam zum Entschluss, dass es nicht über den zivilrechtlichen Teil urteilen könne. Die Rechtsanwälte der Nebenkläger legten demnach auf zivilrechtlicher Ebene Berufung ein. Im Januar 2014 behielt das Berufungsgericht die Entscheidung zurück, dass das Gericht dennoch für den zivilrechtlichen Teil zuständig sei. Die vier Verurteilten sind demnach solidarisch haftbar für den Schadenersatz der Opfer. Damals forderten die Rechtsanwälte der Zivilparteien einen Schadenersatz von knapp 1,5 Millionen Euro. Das Berufungsgericht verurteilte die Beschuldigten zu einem Schadenersatz von etwas mehr als 400.000 Euro.