Der Fahrer eines Lieferwagens übersah beim Überholen zwischen Grosbous und Eschdorf einen ihm entgegenkommenden Wagen. Es kam zum frontalen Zusammenstoß, bei dem eine 25-jährige Fahrerin noch am Unfallort verschied. Der Beifahrer wurde schwer verletzt. Der gestern wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht stehende Lenker des Lieferwagens war beim fatalen Unfall ebenfalls schwer verletzt worden.
Wegen der Behandlung einer schweren Krankheit musste der Angeklagte, der von Me Daniel Baulisch vertreten wird, gestern denn auch dem Strafgericht fernbleiben. Ein erster Zeuge, ein vor Ort anwesender Polizist, bestätigte, dass der Lieferwagen zwei Autos mit zwischen 70 und 80 km/h überholte. An dieser Stelle bestand ein Tempolimit von 70 km/h.
500 Euro Geldstrafe
Zur Unfallzeit herrschten klare Sichtverhältnisse, obwohl der Verteidiger eine Hecke anführte, die diese Verhältnisse schmälerte. Me Baulisch bestand darauf, den abwesenden Fahrer des überholten Wagens als Zeugen zu hören und so wurde die Sitzung auf den 29. Januar 2015 verlegt.
Der abwesende Zeuge wurde zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Da jedoch die Sitzung wegen einer seit zwei Wochen entschuldigten Anwältin nicht um 9.00, sondern erst um 10.30 Uhr begann, könnte der Zeuge auch wieder gegangen sein. Verurteilt gehört also die Kommunikation am Diekircher Tribunal.
Zu Demaart
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