Donnerstag15. Januar 2026

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18 Monate Haft beantragt

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Am Montag musste sich ein 19 Jahre alter Mann vor den Richtern der Strafkammer verantworten, weil er Schuld an einem tödlichen Verkehrsunfall gewesen sein soll.

Im Januar hatte der Angeklagte, der zu dem Zeitpunkt erst seit knapp drei Monaten im Besitz seines Führerscheins war, eine rote Ampel an der Kreuzung boulevard Grande-Duchesse Charlotte/avenue du 10 Septembre in Luxemburg missachtet und war daraufhin mit einem anderen Fahrzeug zusammengestoßen.

Der Aufprall war so stark, dass der erste Wagen gegen eine Verkehrsampel geschleudert wurde, wo zwei Fußgänger auf Grün warteten. Einer der beiden Fußgänger, ein 57-jähriger Mann, wurde tödlich verletzt. Seine Partnerin wurde nur leicht verletzt.

Eine Million Schadensersatz

Der Rechtsanwalt der Nebenkläger, Me Gaston Vogel, beantragte eine Million Euro Schadensersatz. Der Angeklagte hatte anlässlich des ersten Prozesstages erklärt, dass er sich nicht mehr an den Unfallhergang erinnern könne. Seiner Meinung nach sei er bei Orange über die Kreuzung gefahren. Der Fahrer des ersten Wagens sagte, er selbst habe die Ampel bei Grün überquert.

Die Verteidigerin des Beschuldigten beantragte mildernde Umstände für ihren Mandanten. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von 18 Monaten mit eventueller Bewährung und ein Fahrverbot von drei Jahren.

Am Ende der ersten Sitzung stand noch nicht fest, ob die europäische Krankenkasse, für die das Opfer arbeitete, Nebenklage einreichen würde, daher wurde der Prozess ausgesetzt. AM Montag reichte die europäische Krankenkasse aber Klage ein. Am 11. Dezember wird das Urteil gesprochen.