Am Donnerstag erging vor der Kriminalkammer am Tribunal Diekirch das Urteil im Prozess gegen den 31-jährigen Steve Sch., dem zur Last gelegt wurde, in der Nacht zum 17. Dezember 2013 die damals 42-jährige Monique B. mit ihrem Pullover erdrosselt zu haben, nachdem er ihre Wohnungstür aufgebrochen und sie aus dem Schlaf gerissen hatte.
Der Vertreter des öffentlichen Anklägers, Philippe Kerger, hatte beim Angeklagten keinerlei Einsicht und – abgesehen von seinem Strafregister ohne Eintragungen – auch keine mildernden Umstände festgestellt und denn auch eine lebenslängliche Haftstrafe gefordert. Steve Sch. wurde am Donnerstag zu 22 Jahren Haft, wovon fünf zur Bewährung ausgesetzt sind, verurteilt.
Zu Demaart
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