Eine erste Serie der Fakten soll sich zwischen 2000 und 2006 abgespielt haben, als der Beschuldigte die damals noch minderjährige Melanie P. mehrere Male vergewaltigt hatte. Zusätzlich belastend für das Opfer war auch, dass der Stiefvater es auf Schritt und Tritt kontrollierte.
Ausschlaggebend für die Klage war vor allem die Vergewaltigung der Mutter, die unter Bedrohung mit einem Messer auf dem Küchentisch geschah. Der Angeklagte hatte im Prozess auf klassische Weise angegeben, dass alle mit seiner Stieftochter ausgetauschten „Zärtlichkeiten“ auf ihre Initiative geschehen seien.
Keine neuen Fakten
Da in der Berufung keine wahrhaft neuen Fakten vorgelegt werden konnten, hatte die Generalstaatsanwältin für die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz plädiert. Am Dienstag nun wurde die Strafe aus erster Instanz bestätigt.
Hinzu kam nur, dass die fünf Jahre auf Bewährung an die Bedingung geknüpft wurde, dass sich der Beschuldigte fern hält von den Opfern. Auch die Geldstrafe wurde um 5.000 Euro auf 20.000 Euro erhöht.
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