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EU-Staaten uneins über Zulassung von Genmais

EU-Staaten uneins über Zulassung von Genmais
(Patrick Pleul)

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In der EU gibt es weiterhin unterschiedliche Ansichten über den Anbau genmanipulierter Mais-Sorten.

Die EU-Mitgliedstaaten überlassen die Entscheidung über mehrere Neuzulassungen und Verlängerungen von Genmaissorten in der EU der Kommission. Eine Abstimmung in einem Sondergremium, dem sogenannten Berufungsausschuss, endete am Montag in Brüssel ohne eine klare Mehrheit.

Konkret ging es um die Erneuerung der Zulassung für den Genmais Mon801 des Herstellers Monsanto sowie die Erstzulassung für die Sorten Bt11 und 1507 der Anbieter Syngenta aus der Schweiz und Dupont aus den USA. Darüber hinaus hatte Syngenta die Zulassung für eine von Bt11 abgeleitete komplexe Maislinie und daraus hervorgehenden Kombinationen beantragt. Wegen des Patts in dem Ausschuss liegt die Entscheidung nun bei der EU-Kommission.

Strenge Prüfungen

Im Fall von Bt11 und 1507 wäre es die erste Neuzulassung seit 1998 gewesen. Der Monsanto-Genmais war schon im Jahr 2007 zugelassen worden und wird in Europa bereits angebaut, vor allem in Spanien und Portugal. Auch Rumänien, Tschechien und die Slowakei kultivieren die Pflanze, die resistent ist gegen Schädlinge. In den meisten EU-Ländern ist der Genmais jedoch verboten.

Die EU-Lebensmittelbehörde Efsa hatte die betroffenen Sorten bereits geprüft und keine Einwände gegen die Zulassung. Der Umweltausschuss des Parlaments kritisierte jedoch mögliche Kreuzungen der Sorten, aus denen bis zu 20 genmanipulierte Untersorten entstehen könnten. Über die Zulassung von Genmaissorten muss ein Sondergremium der Mitgliedstaaten entscheiden – der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel. Dort waren die Vertreter der EU-Länder im Januar allerdings zu keiner Einigung gekommen.

Deshalb sollte der Berufungsausschuss der Mitgliedstaaten am Montag eine Entscheidung fällen, was nun ebenfalls misslang. Seit 2015 dürfen die Mitgliedstaaten den Anbau von genveränderten Pflanzen auf ihrem Staatsgebiet auch dann untersagen, wenn ein Saatgut die Zulassung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hat.