Die 28 EU-Mitgliedstaaten haben sich auf einen Solidaritätsmechanismus bei Gasknappheit geeinigt. Damit will sich die Gemeinschaft künftig besser gegen Versorgungsengpässe wappnen; der Solidaritätsmechanismus war in den bisherigen EU-Gesetzen nicht enthalten.
Die geplante Verordnung, der die Mitgliedstaaten und das Parlament noch formal zustimmen müssen, sieht zudem vor, dass EU-Länder auf regionalem Niveau die Gasversorgungslage kontrollieren. So sollen Krisen frühzeitig erkannt und schneller entsprechende Notfallmaßnahmen eingeleitet werden können.
Energiesicherheit
Mehr Transparenz über Langzeitverträge von Gasunternehmen sind der dritte Baustein, der die Versorgungssicherheit gewährleisten soll. Demnach müssen Unternehmen, die für mindestens 28 Prozent der Gasversorgung eines Mitgliedstaats stehen, die EU-Länder über neue «für die Energiesicherheit relevante» Vertragsabschlüsse informieren.
Nach den Gaskrise von 2006 und 2009 wegen mangelnden Nachschubs aus Russland hatte die EU 2010 eine erste Verordnung zur Sicherheit der Gasversorgung verabschiedet. Darin war bereits Rücklaufsysteme vorgesehen, so dass Gas von einem Land mit Überfluss in ein anderes mit Knappheit geleitet werden kann. Stresstests wiesen nach Angaben der EU-Kommission jedoch nach, dass viele EU-Länder nach wie vor in Versorgungsengpässe geraten können.
Gas macht ein Viertel des Energiebedarfs in der EU aus und beläuft sich jährlich auf etwa 400 Milliarden Kubikmeter. 65 Prozent des Gases muss die Europäische Union importieren. Hauptlieferanten sind Russland, Norwegen und Algerien. Einige Mitgliedstaaten sind nach wie vor zu 100 Prozent von russischen Gaslieferungen abhängig.
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