Dienstag27. Januar 2026

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EU-Kommission verklagt Luxemburg

EU-Kommission verklagt Luxemburg
(dpa/Symbolfoto)

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Die EU-Kommission zieht gegen Luxemburg vor Gericht, weil wir die Regeln zur Abwicklung maroder Geldhäuser noch nicht umgesetzt haben.

Wie die Brüsseler Behörde am Donnerstag mitteilte, werden neben Luxemburg Tschechien, die Niederlande, Polen, Rumänien und Schweden vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, da die Vorschriften bisher nicht vollständig in nationales Recht gegossen wurden. Zugleich verhängte die EU-Kommission ein tägliches Zwangsgeld, bis die Regeln voll umgesetzt sind.

Stichtag für die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Geldhäusern (BRRD) war der 31. Dezember 2014. Ab 2016 sollen die Vorschriften EU-weit gelten. Die Abwicklungsrichtlinie ist Teil der europäischen Bankenunion

Regeln

In der Richtlinie ist unter anderem geregelt, dass Banken Sanierungspläne ausarbeiten müssen. Sollte es dennoch zu einer von den Behörden verfügten Umstrukturierung kommen, müssen zunächst Anteilseigner und Gläubiger die Verluste tragen.

Damit sollen die Steuerzahler anders als in der Finanzkrise besser vor Schieflagen im Bankensektor geschützt werden. Der europäische Abwicklungsfonds soll bis zum Jahr 2024 mit 55 Milliarden Euro gefüllt werden.

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