Eine entsprechende Richtlinie hat das Europaparlament am Mittwoch unter Dach und Fach gebracht. Ziel ist es, die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für Schüler, Studenten, Praktikanten, Nachwuchsforscher, Teilnehmer am Europäischen Freiwilligendienst sowie Au-pair-Mädchen EU-weit zu harmonisieren.
Sie können der Neuregelung zufolge leichter innerhalb der EU reisen – etwa für einen Schüleraustausch oder ein Gastsemester. Studenten aus Drittstaaten dürfen künftig neben dem Studium arbeiten, mindestens 15 Stunden pro Woche.
Hochqualifizierte anlocken
Gastforscher dürfen ihre Familie mitbringen. Studenten und Forscher dürfen zudem nach Abschluss des Studiums oder des Forschungsauftrags noch neun Monate im Gastland bleiben, um nach einer Arbeit zu suchen.
Die EU werde dank dieser Neuregelung attraktiver für ehrgeizige und hochqualifizierte Studenten und Forscher aus Drittländern, betonte die Berichterstatterin, die schwedische Liberale Cecilia Wikström. Dies werde auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Universitäten verbessern.
Der Rat der 28 EU-Staaten hat die Vorlage bereits gebilligt, die damit in Kürze in Kraft treten kann. Anschließend haben die Mitgliedsländer wie Luxemburg zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
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