
Unabhängig von zweifelhaften rechtlichen Auslegungen bezüglich der Schadenserstattung nach den beiden Feinstaubverschmutzungen von Anfang September und Anfang Oktober gab es in Sachen Gasturbinenwerk Twinerg in Esch ja auch noch die Frage: Was tut das Unternehmen, damit so etwas nicht noch einmal vorkommt?
Eine Antwort darauf gibt nun Umweltministerin Carole Dieschbourg nach einer parlamentarischen Frage des Abgeordenten Roger Negri. Am 27. Oktober verfügte die Umweltministerin per «arrêté ministériel», dass Twinerg nach Betriebsstopps die Turbinen nicht mehr kalt anfahren dürfe.
Kurze Stopps
Um Feinstaubverschmutzungen zu verhindern, dürfe die Temperatur in der Anlage nie unter 80 Grad Celsius fallen. Nur dann dürfe wieder angefahren werden. Laut Dieschbourg sei dieser Fall auch bereits eingetreten, Ende Oktober, und es habe keine Probleme gegeben.
Carole Dieschbourg erklärt ebenfalls wie genau dies zu verstehen ist: Es sind ganz einfach nur noch kurze Betriebsstopps erlaubt. Falls bei Twinerg ein längerer Betriebsstopp ansteht, darf danach nicht ohne Weiteres wieder – kalt – angefahren werden.
Eine Verordnung
In dem Fall muss der Betreiber des Gas-Dampf-Turbinen-Werks genau erklären, wie er Feinstaubemissionen zu verhindern gedenkt, und die Ministerin erteilt dann – oder auch nicht – per erneutem «arrêté ministériel» die Genehmigung.
Laut Betreiberangaben wird das Werk wahrscheinlich zum 1. Oktober 2015 schließen müssen, da nicht mehr genügend Nachfrage auf dem Energiemarkt besteht. clc
Zu Demaart
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