An diesem Donnerstag vor mehr als zwei Jahren war zum Todeszeitpunkt auch eine Polizeistreife vor Ort. Es gab im Anschluss parlamentarische Anfragen und viel Briefverkehr mit staatlichen Verwaltungen. Der Fall bewegt noch immer, und der Vater des Verstorbenen, Nico Jager, trat nun vor die Presse.
In so einer „Geschichte“ sind natürlich viele Emotionen im Spiel. Da es im Wesentlichen v.a. „ums Prinzip“ geht, gehen wir im Folgenden nicht auf alle, wenn auch für die Familie wichtigen, Details ein und versuchen die prinzipiellen Fragen herauszuschälen.
Kein Vorwurf
Eins vorweg: kein Polizist machte irgendeinen Fehler. Das war das erste, was der Vater dem Diekircher Staatsanwalt gesagt haben soll, als dieser am Tag des Vorfalls vor Ort ankam; es stand auch nie zur Debatte. Die „information judiciaire“ wurde im Februar 2014 mit einem „non-lieu“ klassiert, da keine strafrechtlichen Elemente vorlagen. Auch die „Inspection générale de la police“ hatte in ihrer Untersuchung nichts zu beanstanden.
Die Ermittlungen mussten ganz einfach aufgenommen werden, da eine – zunächst – unbekannte Todesursache vorlag und eine Autopsie gemacht werden musste. Diese ergab, dass eine natürliche Todesursache vorlag.
Zwei Totenscheine
Es geht viel mehr um Dinge, die nach dem konkreten Vorfall passierten. U.a. gab es zwei Totenscheine, ein wesentlicher Aspekt der für Unklarheiten sorgte. Dass das Ausstellen eines neuen Totenscheins durch einen Gerichtsmediziner – wenn im ersten „Todesursache unbekannt“ vermerkt ist (nach der Autopsie ist sie ja nicht mehr unbekannt) – die normale gesetzliche Prozedur ist, war im Selbsttest verhältnismäßig schnell durch eine Internetrecherche herauszufinden. Für 100-prozentige Klarheit hätte es vielleicht noch eines Telefonats mit einer Verwaltung bedurft.
Dass die Familie und ihre Vertreter dies nicht „herausfanden“ ist unwesentlich wenn man entdeckt, dass die Frage, ob dies üblich sei, zweimal in einer parlamentarischen Anfrage gestellt wurde … und zweimal von Ministerseite gar nicht (!) beantwortet wurde. Generell muss man hier festhalten, dass von den zwölf spezifischen Fragen der ersten parlamentarischen Anfrage deren fünf nicht beantwortet wurden. Diese fünf wurden daraufhin noch einmal gestellt; drei wurden wiederum nicht beantwortet.
Wieso nicht gleich?
Nach einem neuerlichen Schreiben seitens der Familie an den zuständigen Minister wird erst in dessen Antwort vom September 2014 – anderthalb Jahre nach den Ereignissen – auf den betreffenden Artikel eines großherzoglichen Reglements verwiesen …
Rundum den Totenschein gibt es laut der Familie weitere Ungereimtheiten. Die – wie auch immer sie zustande kamen – nicht sein dürften, denn es ist ein wichtiges amtliches Dokument, ohne das es die juristisch noch wichtigere Sterbeurkunde – die in sämtlichen nach einem Todesfall zu tätigenden Prozeduren unabdingbar ist – auf der Gemeinde gar nicht gibt.
Eine letzte gesetzliche Beanstandung: Das Gesetz sieht nicht vor, dass nach einer Autopsie die Familienangehörigen automatisch über deren Resultat in Kenntnis gesetzt werden. Man muss sich selbst erkundigen.
Alle Dokumente wurden den Pressevertretern zur Einsicht vorgelegt. Die parlamentarischen Dokumente sind auf www.chd.lu weiterhin öffentlich zugänglich.
Zu Demaart
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