Knapp eineinhalb Jahre nach dem Flugunfall einer Luxair-Maschine auf dem Flughafen Saarbrücken hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die Co-Pilotin eingestellt. Die 29-Jährige habe den Unfall zwar verursacht, weil sie beim Start des Flugzeugs im September 2015 das Fahrwerk zu früh eingezogen habe, teilte die Saarbrücker Staatsanwaltschaft am Montag mit, doch sie habe sich damit nicht strafbar gemacht.
Die zweimotorige Propellermaschine hatte durch das zu frühe Einfahren des Fahrwerks nicht abheben können. Das Heck war daraufhin auf die Startbahn aufgeschlagen, und die Maschine rutschte rund 875 Meter über die Piste, bis sie zum Stillstand kam. Die 20 Insassen überstanden das Unglück unverletzt.
«Ein Augenblicksversagen»
Es habe sich um «ein Augenblicksversagen» der Co-Pilotin gehandelt, das kein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr sei, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Frau habe sich nicht erklären können, warum sie so früh den Hebel zum Fahrwerk-Einfahren umgelegt hatte.
Auch habe die Co-Pilotin sich nicht wegen Gefährdung des Luftverkehrs strafbar gemacht. Ein «grob pflichtwidriges Verhalten» liege nicht vor. Nach früheren Angaben von Luxair wird die Frau nicht mehr als Pilotin eingesetzt.
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