Dass nach dem sog. LuxLeaks-Prozess die beiden Verurteilten ehemaligen PwC-Mitarbeiter Antoine Deltour und Raphaël Halet Einspruch einlegen würden, war klar: Das hatten sie gleich nach der Urteilsverkündung angekündigt.
Aber auch der freigesprochene Journalist Edouard Perrin muss noch einmal vor die Richter treten. Grund: die Staatsanwaltschaft hat einen „appel général“ eingelegt, d.h. Einspruch gegen alle Urteile. Das teilte der französische Journalist am Montagabend via Twitter mit.
#luxleaks: le parquet fait appel général
— edperrin (@edperrin) 1 août 2016
Justizsprecher Henri Eippers bestätigte dem Tageblatt gegenüber, dass der Prozess wieder komplett aufgerollt werden soll. «Es soll verhindert werden, dass es in dieser Affäre zu Teilprozessen kommt, da zwei der drei Angeklagten von sich aus in Berufung gegangen sind», so Eippers.
Rückblick
Die beiden Whistleblower Deltour und Halet hatten dem französischen Journalisten Dokumente von ihrem ehemaligen Arbeitgeber PwC zukommen lassen. Aus diesen war hervorgegangen, dass Luxemburg großen Firmen sogenannte «Tax-Rulings» anbot, also maßgeschneiderte Steuersätze.
Nach Veröffentlichung dieser Dokumente hatte die Affäre unter dem Namen LuxLeaks internationale Aufmersamkeit auf sich gezogen.
Im April wurde dem Trio dann der Prozess gemacht. Ende Juni wurde das Urteil verkündet: Antoine Deltour war zu 12 Monaten Haft auf Bewährung und Raphaël Halet zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Journalist Edouard Perrin wurde freigesprochen.
Zu Demaart
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können