Die Minister für Forschung und für Gesundheit, Biltgen und Di Bartolomeo, befassten das Gremium im Dezember 2010 mit den entsprechenden Themen, woraufhin dieses ein Kolloquium mit ausländischen Fachleuten organisierte. Die Schlussfolgerungen liegen jetzt vor.
Statt abstrakt vorzugehen, beruft die Ethikkommission sich auf die bestehende Praxis der künstlichen Befruchtung, die bereits seit mehr als fünf Jahren erfolgreich und ohne kritische Stimmen im „Centre hospitalier“ (CHL) der Stadt Luxemburg durchgeführt wird.
Hier wird überprüft, ob die Partner (unterschiedlichen Geschlechts) es mit ihrem Kinderwunsch nachhaltig ernst meinen. Nach medizinischer, psychologischer und sozialer Untersuchung und unter Voraussetzung, dass die Frau höchstens 43 Jahre alt ist, werden die medizinisch-technischen Möglichkeiten (Benutzung von Spermien und Eizellen aus einer Bank) eingesetzt.
In diesem Zusammenhang regt die Kommission die Schaffung einer Spermienbank in Luxemburg an, eventuell in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen ausländischen Institut. Die Spermaspenden sollen nicht vergütet werden. Da der Aufwand für Frauen, die Eizellen spenden, weitaus größer ist, sollen diese Frauen laut Ethikkommission eine finanzielle Entschädigung erhalten.
Gesetz nicht notwendig
Die so gezeugten Kinder sollen ein Recht auf Kenntnisse über ihre biologische Herkunft erhalten (schon alleine aus medizinischen Gründen); die zivilen Informationen (Name, Adresse … des Spenders sollen aber anonym bleiben). Eine Notwendigkeit zum Legiferieren sieht die Kommission, die zu Pragmatismus rät, ebenso wenig wie bei der Frage der Embryonenforschung. Hierüber, wie über das gesamte Gutachten, gab es in der Kommission seltene Einstimmigkeit.
Auch in der Frage der Forschung an überschüssigen befruchteten Eizellen (Embryos), die bei jeder künstlichen Befruchtung anfallen, gibt die Kommission sich pragmatisch und verweist auf den Nutzen der Forschung.
Allerdings sollen eben nur die überschüssigen Embryonen, an deren Stammzellen geforscht werden wird, genutzt werden und die potenziellen „Eltern“ müssen einverstanden sein. Die Alternative zur Forschung wäre für die überschüssigen Embryonen ihre Zerstörung bzw. ihr Tod, je nach moralischethischer Sichtweise.
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