Auf der Autobahn rollen die Wagen dicht an dicht. Plötzlich rote Bremslichter, vorne geht es langsamer. Ungeduldig wechseln einige Autos von Spur zu Spur. Die Blechlawine stockt. Da stehen die ersten schon: Stau. Muss jetzt ein Rettungswagen zum Unfall durch, kann es dauern. Solche Minuten sind aber oft entscheidend für das Überleben der Opfer.
Bei zwei Spuren bilden Fahrer die Gasse in der Mitte. Bei drei Streifen muss zwischen dem äußersten linken und dem mittleren Streifen eine Lücke bleiben. Bei vier Spuren muss man sie wieder in der Mitte bilden, erklären Verkehrsexperten. Innerorts soll ebenfalls in der Mitte Platz gemacht wwerden, ebenso wie an Ampelanlagen. In einem Kreisverkehr soll man solange im «rond-point» bleiben, bis der Rettungswagen, die Polizei, die Feuerwehr… den Kreisel verlassen hat, auch wenn das bedeutet, dass man seine Ausfahrt verpasst. In Europa wird die Rettungsgasse in vielen Ländern nach dem selben Prinzip gebildet.
Aufpassen
Im Auto kann der Fahrer aber durch vieles abgelenkt werden: Musik, ein Gespräch mit dem Beifahrer, lärmende Kinder… Oft hört er dann nicht die Sirenen, die von hinten nahen. Deshalb rät die Polizei und Verkehrssicherheitsorganisationen zu erhöhter Aufmerksamkeit, auch im Stau.
In Luxemburg ist die Rettungsgasse Pflicht. Vor Kurzem wurde hierzulande von mehreren Ministerien, der «Sécurité Routière», dem ACL, der Garagistenföderation Fegarlux, der Autohändlerföderation ADAL und der Nationalen technischen Kontrollgesellschaft SNCT eine Kampagne gestartet, die auf die Wichtigkeit der Bildung einer solchen Gasse hinweist. Geworben wurde mit großflächigen Plakaten am Straßenrand, Flyern und Werbung in den Medien.
Missachtung kann teuer werden
Die Missachtung dieser Vorschrift kann teuer werden. Auf der Autobahn wird hierzulande die Verfehlung mit einer Geldbuße von 145 Euro und einem Abzug von 2 Punkten auf dem Punkteführerschein bestraft. Außerhalb der Autobahn kostet dieses Vergehen 74 Euro.
Die Rettungsgasse ist solange frei zu halten, bis der Verkehr wieder ins Rollen kommt. Denn oft kommen nach Polizei, Krankenwagen und Feuerwehr die Räum- und Abschleppfahrzeuge.
Im Ausland…
Aber wie ist es im Ausland? In Österreich müssen Autofahrer eine Rettungsgasse auf Autobahnen und Schnellstraßen mit mindestens zwei Spuren je Richtung bilden. Bei zwei oder mehr Spuren gehen die Autofahrer auf der linken Spur so weit wie möglich nach links, die übrigen nach rechts. Ansonsten ist mit bis zu 726 Euro Strafe zu rechnen. Wenn Einsatzfahrzeuge behindert werden, drohen sogar bis zu 2.180 Euro. Der konkrete Betrag richtet sich immer nach den Umständen des Einzelfalls.
In Slowenien und der Schweiz verhält man sich wie in Luxemburg. Bei Missachtung sind in Slowenien 200 Euro fällig. In der Schweiz gibt es keinen festen Strafbetrag. Der hängt immer vom Einzelfall ab und ist einkommensabhängig. In Frankreich und Spanien gibt es keine vergleichbare Regelung. Dort wird nur betont, dass die Retter vorbeifahren können müssen. Ansonsten drohen in Spanien 200 Euro, in Frankreich in der Regel 135 Euro. Wer dort sofort zahlt, bekommt einen Rabatt und zahlt nur 90 Euro. Bei Behinderung können es aber auch 375 Euro werden. In den Niederlanden und in Italien gibt es indes keine expliziten Regelungen. In Belgien schließlich wird das Nicht-Vorbeilassen eines sogenannten «vortrittsberechtigten Fahrzeugs» mit einem Bußgeld von 150 bis 160 Euro geahndet.
In Tschechien gilt eine Besonderheit: Bei zwei Spuren lassen die Autofahrer zwar ebenfalls eine Gasse in der Mitte frei. Bei mehreren muss sie allerdings zwischen dem mittleren und dem rechten Streifen entstehen. Wer sich nicht daran hält, zahlt umgerechnet circa 90 Euro, wenn er sofort in die Tasche greift. Im regulären Bußgeldverfahren ist das Doppelte fällig.
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