Geklagt hatte ein Spanier vor dem Europäischen Gerichtshof. Er wehrte sich dagegen, dass Google bei der Eingabe seines Namens noch heute einen Artikel über die Zwangsversteigerung seines Hauses vor 15 Jahren anzeigt. Nach einem Urteil haben EU-Bürger ein «Recht auf Vergessenwerden» im Internet. Suchmaschinenbetreiber wie Google müssen daher auf Antrag Informationen aus ihren Suchergebnissen streichen, wenn die Informationen die Persönlichkeitsrechte betroffener Personen verletzen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag entschied.
Zur Begründung betonte der EuGH, mit der Eingabe eines Namens bei einer Internet-Suchmaschine könnten sich Nutzer ein umfassendes Bild von dieser Person machen. Die Suchergebnisse seien nichts anderes als das Ergebnis einer Verarbeitung personenbezogener Daten. Das EU-Recht verlange hier einen Ausgleich zwischen den Interessen der Nutzer und denen der betroffenen Personen. Dies könne zu einem einklagbaren Anspruch auf Löschung bestimmter Suchergebnisse führen.
Zu Demaart
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können