Der Regierungsrat nimmt Änderungen im «Code du travail» vor; zum 1. Januar 2017 wird der soziale Mindestlohn an die mittlere Lohnentwicklung angepasst. Er wird um 1,4 Prozent steigen. Auch die Renten werden zum 1.1. 2017 um 0,9 Prozent erhöht.
Zusammen mit der vor Ende des Jahres voraussichtlich fälligen Indextranche von 2,5 Prozent würde dies für die Rentner eine Einkommenssteigerung von 3,4, für die Mindestlohnbezieher von 3,9 Prozent bedeuten.
Zu Demaart
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