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Ein Gesetz, das noch Projekt ist

Ein Gesetz, das  noch Projekt ist
(dpar)

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Noch handelt es sich nur um ein Projekt. Dass es jedoch zu Einsparungen bei den Familienzulagen kommen wird, ist seit längerem gewusst. Bloß der Zeitpunkt steht noch nicht fest.

Änderungen beim Kindergeld zu Jahresbeginn – Die irreführende Meldung am Dienstag im Tageblatt sorgte bereits am frühen Morgen für Aufregung.

Dass die neue Ministerriege es bereits bei der Amtsübernahme 2013 auf die Familienzulagen abgesehen hatte, ist bekannt. Bereits im Juni 2015 verabschiedete der Ministerrat den entsprechenden Gesetzentwurf. Der sieht unter anderem einen einheitlichen Kindergeldsatz vor. Bisher gab es für das zweite, dritte, vierte und fünfte Kind mehr Geld: 185,6 Euro für das erste bis zu 305,28 Euro für das fünfte Kind. Nun wird alles auf 265 Euro begrenzt. Einen einheitlichen Betrag wird es auch bei den Zulagen für den Schulbeginn geben.

Familien mit zwei und mehr Kindern würden stark benachteiligt, so kritische Stimmen, u.a. aus der Gewerkschaftsszene. Auch andere geplante Änderungen würden zu Einschnitten bei Haushalten führen.

Trotz zu erwartender politischer und gesellschaftlicher Opposition hält die Regierung an ihrem Projekt fest. Dass der Entwurf bislang noch nicht vom Parlament verabschiedet wurde, ist auch auf die von der Regierung in Aussicht gestellten aber noch nicht eingereichten Nachbesserungen zurückzuführen, die u.a. auch von den Gewerkschaften gefordert werden.

An der grundlegenden Ausrichtung des Entwurfs werden sie jedoch nichts ändern. Und die besteht darin, dem Staat das eine oder andere Milliönchen zu sparen, obwohl es den Staatsfinanzen derzeit ausgezeichnet geht.

Die Reform wird demnach nicht wie zuvor von der Regierung gewünscht bereits am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die Haushalte werden sich noch über die bislang anzuwendenden Kindergeldsätze freuen dürfen. Wenn das kein Weihnachtsgeschenkt ist!