Das behauptet zumindest der britische Hersteller Dyson vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg und sieht seine beutellosen Sauger durch eine EU-Richtlinie zur Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern diskriminiert.
Ein entsprechendes Urteil des EuGH am Mittwoch dürfte in den Vorstandsetagen der europäischen Beutelsauger-Hersteller viel Staub aufwirbeln, denn Dyson zieht mittlerweile Vergleiche mit dem Volkswagen-Skandal. Das britische Unternehmen kritisiert, dass der Test zur Energieeffizienz der Beutelsauger nur mit leerem Beutel vorgesehen ist und damit die Verbraucher täuscht.
Sensoren
Bei gefülltem Beutel verstopfe der Filter und der Energieverbrauch steige an, während er bei den beutellosen Dyson-Modellen immer gleich bleibe. Nach Angaben Dysons sitzen in Beutelsaugern anderer Hersteller zudem Sensoren, die bei vollerem Beutel die Saugleistung erhöhen.
Statt der angegebenen 750 Watt werden dann bis zu 1600 Watt Leistung verbraucht. Bei der Zyklon-Technik von Dyson dagegen wird Staub im Sauger nicht mehr gefiltert. Stattdessen wird die staubhaltige Luft wie in einer Zentrifuge verwirbelt; so werden Partikel über die Fliehkraft im Schmutzbehälter abgetrennt.
Energieverbrauch
Sollten die Richter auf Kirchberg der Klage Dysons nun folgen und Verbrauchstests für Staubsauger künftig unter Realbedingungen einfordern, dürften so manche Beutelsauger ihre gute Einklassifizierung beim Energieverbrauch verlieren.
Dies bezweckt Dyson offenbar: Der Verbraucher könne die «relativen Vorzüge» von beutellosen Staubsaugern «nicht ohne weiteres erkennen», hatte der Hersteller beim EuGH geltend gemacht.
Dass Dyson den Kampf um Marktanteile für seine Zyklon-Staubsauger nun über den Energieverbrauch austrägt, hat eine einfache Erklärung: Ab 2017 dürfen EU-weit keine Staubsauger mit einem Verbrauch von mehr als 900 Watt verkauft werden.
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