Am Montag Abend (20.3.17) gegen 18h45 drängelnde ein Fahrer auf der A13 einen anderen Verkehrsteilnehmer. Als dieser auf die rechte Spur wechselte um den Drängler vorbeifahren zu lassen, zeigte dieser ihm eine Schusswaffe durch das Autofenster.
Der Fahrer informierte sofort die Polizei und eine Fahndung wurde eingeleitet. Kurze Zeit später konnte der andere Fahrer mit seinem Fahrzeug gestoppt werden. Aus Sicherheitsgründen wurde der Mann aus dem Auto gebeten und kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Daten stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Fahrverbot besteht und einige Fahrzeugpapiere nicht mehr gültig waren.
Auf die Waffe angesprochen, gab der Fahrer sofort an im Besitz einer Gaspistole zu sein. Die Beamten konnten sie im Wagen sicherstellen. Da die Beamten bei der Kontrolle einen Alkoholgeruch bemerkten führten sie einen Atemlufttest durch. Dieser ergab, dass der zulässige Höchstwert über das Doppelte überschritten war. Die Staatsanwaltschaft ordnete die Beschlagnahmung des Fahrzeugs und der Waffe an.
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