Wie der Mamer Bürgermeister und CSV-Fraktionspräsident Gilles Roth zum Nimby («not in my backyard») wurde. Nimbys stellen ihren Eigennutz über das Gemeindewohl, heißt es. Hinter dem Haus des Bürgermeisters, einem recht eindrucksvollen Gebäude in der rue de Rome, befindet sich Gemeindeterrain am Rande der rue Henri Kirpach, das einige Stellplätze, einige Sträucher und kleinere Bäume aufweist. Dieses Gelände wurde nun von der Gemeinde zur landwirtschaftlichen Zone umklassiert. Eine Bebauung ist somit nicht mehr möglich, der weiße Fleck im PAG („Plan d’aménagement général“) fällt ins Auge, zumal im Mamer Ortskern ansonsten so ziemlich alle Baulücken – wie das CSV-Wahlprogramm es denn auch vorsieht – geschlossen wurden. 67 zusätzliche Hektar wurden zum Bau von Wohnraum ausgewiesen, die dichtere Bebauung ist in der Gemeinde Programm – aber eben nicht in der ganzen Gemeinde.
Artikel 20
Dieser Artikel im Gemeindegesetz verbietet den Mitgliedern des Gemeinderats, dem Gemeindesekretär und dem Einnehmer, bei Sitzungen des Gemeinde- und des Schöffenrates anwesend zu sein, bei denen sie ein direktes Interesse an dem Besprochenen haben.Dies gilt auch für Interessen von Familienangehörigen der Genannten bis zum dritten Grad einschließlich. Das Verbot der Anwesenheit ist sowohl für die Debatten als auch für die Abstimmungen gültig. (r.s)
Vom moralischen Aspekt einer solchen privaten Nutzung der politischen Position einmal ganz abgesehen, stellen sich im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan eine Reihe von Fragen, die nicht zuletzt von der staatlichen „Commission d’aménagement“ am 15. Juli formuliert wurden. Besagte Kommission hat die Aufgabe, Reklamationen gegen den PAG zu untersuchen und zu avisieren.
Es gibt Bauwillige
Und es gab zahlreiche Einwände von Bürgern, die nicht mit den Plänen einverstanden waren. Einige machten auf einen möglichen Interessenkonflikt aufmerksam: So habe der CSV-Rat Jean-Marie Kerschenmeyer bei der Abstimmung mitgemacht, obwohl die Witwe seines verstorbenen Bruders Grund besitze, der direkt vom neuen Bebauungsplan betroffen sei. In diesem Punkt schreibt die Kommission, es müssten zusätzliche Informationen über die Umstände der Wahl bekannt sein, um entscheiden zu können, ob gegen Artikel 20 des Gemeindegesetzes verstoßen wurde. Die Kommission schreibt das Gleiche in Bezug auf den Bürgermeister. Mehrere Reklamanten hatten auch bei ihm einen Interessenkonflikt moniert, da das Gelände hinter seinem Haus aus dem Bauperimeter herausgenommen wurde.
Dies übrigens, obwohl es bereits Pläne eines Promoters gibt, der zu diesem Zweck ein unbewohntes Haus am Rande des Geländes gekauft hatte und – weil das Terrain vorher Baugelände war – Geld und Arbeit investiert hatte.
Während sich die staatliche Kommission also bei diesen Reklamationen bedeckt hält, gibt sie einem weiteren Bürger recht, der darauf verwiesen hatte, dass eine Rückklassierung zu Agrarterrain keinen Sinn ergebe, da sich das Areal inmitten des bebauten Bereiches innerhalb der Ortschaft befindet und der Gemeinde gehört. In der Tat kann man sich hier schlecht vorstellen, dass die Gemeindearbeiter das Gelände etwa zum Kartoffelanbau aufpflügen werden.
Schank und Halsdorf
Die „Commission d’aménagement“ stimmt dem Bürger zu und erklärt: „Cette argumentation est fondée dans la mesure où le classement en zone d’habitation (HAB-1) serait justifié alors qu’il s’agit de terrains viabilisés en plein centre de la localité de Mamer, entourés de terrains classés en zone d’habitation HAB-1, en zone d’habitation HAB-2 ainsi qu’en zone mixte à caractère urbain (Mix-u)“. Es gibt demnach laut der Kommission keinen Grund zur Einstufung als landwirtschaftliches Terrain.
Weiter hält die Kommission fest, dass sich die Topographie des Geländes für Bautätigkeit eignet und sich keine Biotope auf dem Gelände befinden.
Das Gutachten der Kommission (datiert auf den 15. Juli und am 17. Juli weitergereicht) wurde an die zuständigen Minister Marco Schank (Umwelt) und Jean-Marie Halsdorf (Inneres) gesandt.
Entscheidung nach der Wahl
Das Gesetz sieht vor, dass der Innenminister innerhalb von drei Monaten nach dem Gutachten der „Commission d’aménagement“ seine Entscheidung trifft und den PAG somit absegnet. Innenminister Halsdorf will aber erst kommende Woche (nach der Wahl) seine Entscheidung mitteilen; uns gegenüber meinte er, es sei möglich, dass das Gutachten erst am 21. oder 22. Juli bei ihm im Ministerium angekommen sei. Er agiere damit im Rahmen der Legalität.
Im Übrigen habe er sich noch keine definitive Meinung gebildet, es sei immerhin der erste PAG nach der neuen Methode und er sei noch nicht „durch“: O-Ton: „Ech weess nach net, ob et e Jong oder e Meedche gëtt.“ Dass Mamer als erste Gemeinde den Bebauungsplan nach neuem Muster abschließt, ist eine eigentlich positive Vorgehensweise. Die Begleitumstände allerdings werfen ein schlechtes Licht auf den Mamer Bürgermeister, der zudem in verschiedensten Versammlungen durch seinen autoritären Stil auffiel, den nicht nur Pietro Fornara zu spüren bekam.
Zu Demaart
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