In einer Anhörung vor Beginn eines Zivilverfahrens gegen Dominique Strauss-Kahn haben seine Anwälte die Richter am Mittwoch aufgefordert, die Klage einer New Yorker Hotelangestellten abzulehnen. «Abweisung, euer Ehren, mag einigen als unfaires Ergebnis erscheinen, aber es ist das Ergebnis, das das Gesetz erzwingt», sagte Strauss-Kahns Anwalt Amit Mehta.
Ihr Mandant habe als damaliger Direktor des Internationalen Währungsfonds (IWF) diplomatische Immunität in Zivilrechtsfragen genossen, argumentierten die Anwälte unter Verweis auf ein Statut der Vereinten Nationen von 1947, das den Oberhäuptern von Fach-Organisationen dieses Privileg bewilligt. Auch wenn die USA dieses Abkommen nie unterzeichnet hätten, sei es so weit verbreitet, dass es den Status eines Gewohnheitsrechts erlangt habe.
Zahlreiche Sexpartys
Die Hotelangestellte wirft Strauss-Kahn versuchte Vergewaltigung vor. Die Frau, die zum fraglichen Zeitpunkt im vergangenen Mai als Zimmermädchen arbeitete, will in dem Zivilprozess finanzielle Entschädigung einklagen. Einen Strafprozess gegen den ehemaligen IWF-Chef hatte die Staatsanwaltschaft wegen Zweifel an der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers eingestellt.
Strauss-Kahn ist auch in seiner Heimat ins Visier der Justiz geraten. Die Staatsanwaltschaft im nordfranzösischen Lille wirft ihm «organisierte Zuhälterei» vor und eröffnete deshalb am Montagabend ein Ermittlungsverfahren.
Strauss-Kahn hat zugegeben, an einer Reihe von Sex-Partys in Paris, Brüssel und Washington teilgenommen zu haben. Er gibt an, nicht gewusst zu haben, dass es sich bei den anwesenden Frauen um Prostituierte gehandelt habe.
Zu Demaart
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