Freitag30. Januar 2026

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Die saudische Willkür

Die saudische Willkür
(Reuters)

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Wegen angeblicher terroristischer Aktivitäten hat Saudi-Arabien 47 Menschen hingerichtet. Menschenrechtler beklagen immer wieder willkürliche Urteile.

47 Hinrichtungen an nur einem Tag meldete Saudi-Arabien zu Jahresbeginn – nachdem Menschenrechtler schon für das gerade abgelaufene Jahr eine stark gestiegene Zahl von vollstreckten Todesurteilen beklagt hatten. 2015 wurden nach inoffiziellen Statistiken mindestens 157 Menschen in dem sunnitischen Königreich exekutiert, so viele wie seit 1995 nicht mehr.

Die am Samstag Hingerichteten waren nach Darstellung der Staatsmedien verurteilte Terroristen, darunter der schiitische Geistliche Scheich Nimr al-Nimr. Doch droht nach Angaben von Experten auch in Fällen ohne Kapitalverbrechen in Saudi-Arabien häufiger als früher die Todesstrafe, vor allem bei Drogendelikten.
Amnesty International zählte 2015 schon bis November 63 Hinrichtungen wegen Drogenvergehen. Das waren mindestens 40 Prozent aller vollstreckten Todesurteile. 2010 lag der Anteil dagegen nur bei vier Prozent. Die Delikte werden nach vom Islam unabhängigem Recht verfolgt – anders als etwa Mord, wo sich das Strafmaß am islamischen Recht der Scharia orientiert.

Keine Verteidiger

Menschenrechtler beklagen willkürliche Urteile. In einem Bericht dokumentierte Amnesty im August den Fall des wegen Drogenschmuggels Verurteilten Lafi al-Schami, der Mitte 2015 hingerichtet wurde. Er hatte keine Vorstrafen – anders als ein mit ihm verhafteter Komplize, der jedoch mit zehn Jahren Haft davon kam. Human Rights Watch hielt fest, dass bei mindestens 56 der ersten 100 im vergangenen Jahr exekutierten Häftlinge das Strafmaß im Ermessen des Gerichts lag und nicht etwa von der Scharia vorgegeben war.

In Saudi-Arabien hätten Angeklagte keine Verteidiger, bei Beschuldigten aus Südostasien fehlten im Prozess auch oft Übersetzer, sagt Delphine Lourtau von der Forschungsgruppe zur Todesstrafe an der Cornell-Universität. Experten vermuten nach ihren Worten auch einen möglichen Einfluss der Exekutive auf die Gerichtsbarkeit – vor allem bei Urteilen gegen schiitische Aktivisten wie Scheich al-Nimr.

Hexerei

Auch die Scharia, die sich auf den Koran und auf Rechtsprechung des Propheten Mohammed stützt, ist nach Darstellung von Rechtsgelehrten eine Sache der Auslegung. Es gebe «Kluft zwischen dem, was der Islam ist, und dem, was Menschen unter dem Islam verstehen», sagt Abdullahi An-Naim von der Jurafakultät der US-Universität Emory. Deshalb solle die Scharia nicht zwangsweise von staatlicher Seite durchgesetzt werden.

Saudisches Recht lässt die Todesstrafe für Mord, Drogendelikte und Vergewaltigung zu, in seltenen Fällen auch bei Ehebruch, Abfall vom Glauben oder Hexerei. Angewendet werde sie nur gegen jene, «die grauenhafte Verbrechen verüben, die die Sicherheit gefährden», sagte der saudische Vertreter im UN-Menschenrechtsrat, Bandar al-Aiban, im März.

China

Das Königreich steht auch deshalb in der Kritik, weil es die meisten Todesurteile durch Enthauptung vollstreckt und das bisweilen öffentlich. Das brachte ihm den Vergleich mit öffentlichen Enthauptungen des sogenannten Islamischen Staats ein. Die Regierung in Riad weist dies entschieden zurück und betont, jeder Hinrichtung gehe ein juristisches Verfahren durch drei Instanzen voraus.

Trotz ihrer Sorge über die stark gestiegenen Zahlen verweisen auch Menschenrechtler darauf, dass andere Länder noch weit mehr Menschen exekutieren. Darunter ist nach Einschätzung von Amnesty China, das alle Informationen im Zusammenhang mit der Todesstrafe zum Staatsgeheimnis erklärt hat. Die Volksrepublik vollstreckt Schätzungen zufolge mehr Todesurteile als alle anderen Länder der Erde zusammen.

Im Iran sollen nach Zahlen der Organisation Reprieve im vergangenen Jahr mehr als 1000 Menschen hingerichtet worden sein. Auch Pakistan ließ nach Daten von Reprieve im gerade abgelaufenen Jahr mindestens 315 Häftlinge exekutieren. Islamabad wendet erst seit einem Angriff von Taliban auf eine Schule im Dezember 2014 die Todesstrafe wieder an.