Montag29. Dezember 2025

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Die Pflicht mit dem Recht

Die Pflicht mit dem Recht
(dpa)

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Mit einem neuen Gesetzentwurf will man in Luxemburg die Patienten stärker in die Verantwortung nehmen. Neben einer Schlichterstelle kann man auf eine Begleitung beim Arzttermin pochen.

Nach anfänglicher Kritik sind jetzt die Rechte und Pflichten als Patient in einem Gesetz gebündelt. Daneben wird es eine neue Struktur für Patienten-Information sowie eine Schlichtungstelle in einem Streitfall geben. Ob «Ärztepfusch» oder Kunstfehler, erst wird ein Mediateur eigeschaltet, bevor es zu einem Gerichtsfall kommt. Dies soll von einer zentralen Stelle aus gesteuert werden.

Laut dem neuen Gesetzentwurf kann man sich in Zukunft auch von einer Person zu einem Arzttermin begleiten lassen. Zudem kann man eine Vertrauenperson nennen, falls man aus gesundheitlichen Gründen, nicht mehr alleine alle medizinischen Termine wahrnehmen kann. Dies muss laut Gesetz allerdings schriftlich angefragt werden. Bei diesem Punkt hatte in der Vergangenheit die «Patiente Vertriedung» von mangelnder Rechtssicherheit gesprochen.

Schnelle Akteneinsicht

Gesundheitsminister Mars di Bartolomeo ist bei dem Gesetzentwurf den Kritikern entgegengekommen. So wird jetzt unter anderem eine vollständige Akteneinsicht des eigenen Patientendossiers mit einer Kopie innerhalb von 15 Tagen ausgestellt. Dies war im ersten Gesetzentwurf so nicht vorgesehen.

Minderjährige sollen auch ohne Elternteil ihre Rechte bei einem Arzttermin in Anspruch nehmen dürfen. Allerdings entscheidet hier der Mediziner im Einzelfall, ob die Person die nötige Urteilsfähigkeit besitzt.