Die polnische Ratspräsidentschaft hatte bereits am Mittwoch mit dem Parlament eine Einigung erzielt, wonach künftig schon vor dem Reißen der Drei-Prozent-Defizitgrenze Strafen verhängt werden können und Länder mit Leistungsbilanzüberschuss zu Korrekturen gedrängt werden.
Bis zuletzt war zwischen Mitgliedsstaaten, Kommission und Parlament gestritten worden, ob Sanktionen im neuen sogenannten präventiven Arm – also vor dem Bruch der Maastricht-Kriterien – automatisch verhängt werden sollen. Der Kompromiss sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten zwar mit qualifizierter Mehrheit der Einleitung eines Sanktionsverfahrens zustimmen müssen. Bei einer Ablehnung durch den Rat kann die Kommission aber einen Monat später abermals Strafmaßnahmen fordern. Um diese noch zu stoppen, muss der Rat abermals eine Mehrheit zustande bringen – sonst greifen sie.
Keine Sanktionen
Im zweiten Streitpunkt ging es um die wirtschaftlichen Ungleichgewichte. Deutschland stemmte sich dagegen, dass in dem neuen Pakt auch Leistungsbilanzüberschüsse sanktioniert werden können. Auch hier wurde ein Kompromiss erzielt. So können auch Länder «mit großen Überschüssen» künftig zu Maßnahmen wie der Steigerung der Binnennachfrage gedrängt werden. Allerdings können keine Sanktionen verhängt werden.
Zu Demaart
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