Neun der zehn festen Radargeräte sind so ausgestattet, dass sie in beide Richtungen Autos blitzen können, und das sogar über drei Spuren. Es gibt jedoch auch die berühmte Ausnahme der Regel, wie Dany Frank, die Sprecherin des Transportministeriums, dem Tageblatt erklärte: „Wer von der N56 aus der Hauptstadt kommend auf die A4 in Richtung Esch fährt, wird nicht geblitzt. Nur die Autofahrer, welche die Autobahn verlassen und in den Tunnel Richtung Luxemburg einfahren werden bei Geschwindigkeitsüberschreitungen geblitzt.“
In den sozialen Netzwerken wird heftig darüber diskutiert, weil anscheinend immer wieder Autofahrer geblitzt werden, wenn sie in Richtung Esch auf der Autobahn beschleunigen. „Wenn ein Autofahrer geblitzt wird, macht das Radargerät ein Foto der vorderen und eins von der hinteren Erkennungstafel. Es kann sein, daß Fahrer so irrtümlicher Weise meinen geblitzt worden zu sein, obwohl eigentlich das entgegenkommende Fahrzeug zu schnell war“, erläuterte Frank.
10.308 bekommen Post
Wie die Polizei dem Tageblatt bestätigte wurden am 16. März, dem ersten Tag, wo die festen Radaranlagen in Betrieb genommen wurden 1.563 Autofahrer geblitzt. Am zweiten Tag waren es sogar 1.877. Bis letzten Dienstag 14 Uhr wurden 10.308 Geschwindigkeitsüberschreitungen registriert. Im April wird das zuständige Ministerium eine erste Bilanz ziehen, hieß es von Seiten der Polizei.
Bei Geschwindigkeiten von unter 100 km/h gilt eine Toleranzgrenze von drei Stundenkilometer. Wenn die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h liegt, wird ab 54 km/h geblitzt. Ist der Fahrer nur leicht zu schnell gefahren, fallen 49 Euro an. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 20 km/h wird ein Bußgeld von 145 Euro fällig und es werden zwei Punkte abgezogen. In gravierenden Fällen kann nachträglich sogar der Führerschein entzogen werden.
Zu Demaart
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