L’ALIA hat das Statut einer öffentlichen Einrichtung und regruppiert drei Akteure der Medien-Überwachung: Die Regierung, den Conseil National des Programmes und die Commission Indépendante de la Radiodiffusion. Die Behörde wird vom Staat finanziert. Die ALIA wird von einem Verwaltungsrat mit fünf Mitgliedern geleitet werden. Diese müssen unbedingt politisch unabhängig sein, wurde am Mittwoch im Parlament betont. Sie dürfen auch nicht in der Medienwelt arbeiten.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die ALIA Sanktionen gegen Medien aussprechen kann, welche die Gesetze, zum Beispiel was den Jugendschutz oder die Persönlichkeitsrechte betreffen, verletzten. Die Sanktionen können Verwarnungen, Geldstrafen (250 – 25.000 Euro) und Sendeverboten bis hin zum Lizenz-Entzug gehen. Jedoch sieht das Gesetz vor, dass es keine Häufung von strafrechtlichen Sanktionen und Strafzöllen geben darf. Die Klage muss des Weiteren kontradiktorisch geführt werden. Schließlich sieht das Gesetz auch einen Einspruch gegen die Entscheidung der ALIA vor.
Die ALIA wird sich auch um den Zugang von Personen mit Seh- oder Gehörschäden zu den audiovisuellen Medien kümmern. In ihren Aufgabenbereich fällt ebenfalls die Klassifizierung der Kinofilme (Jugendschutz). Schließlich werden die Sendegenehmigungen der Lokalradios und die Vergabe der Sendefrequenzen durch die neue Behörde erfolgen.
Die Reform der Luxemburger Medienbehörden war umstritten. Ein im Jahr 2008 vorgelegter Entwurf wurde zurückgezogen. Der am Mittwoch vorgelegte Entwurf wurde aber mit 57 Stimmen angenommen.
Zu Demaart
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