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Den falschen Häftling entlassen

Den falschen Häftling entlassen
(Pierre Matgé)

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Kann es passieren, dass in einem Gefängnis der falsche Häftling auf freien Fuß gesetzt wird? Offenbar schon. Passiert am 17. September in Schrassig. Der Mann ist noch auf der Flucht.

Es klang erst ein bisschen seltsam, eher nach Film als nach Wirklichkeit. Wie kann denn der falsche Häftling aus dem Gefängnis entlassen werden? Aber auf Tageblatt-Anfrage bestätigte Justiz-Sprecher Henri Eippers am Freitag tatsächlich die entsprechende Information.

Der Hintergrund ist, dass es im Schrassiger Gefängnis, laut Eippers, zwei Insassen gegeben habe, deren Namen sich «frappant» ähneln. Einer der beiden sollte dann am Dienstag auch unter «contrôle judiciaire», das bedeutet unter bestimmten Auflagen, wie z. B. sich regelmäßig bei der Polizei melden, tatsächlich aus dem Gefängnis entlassen werden.

Ähnlicher Name

Der Mann wurde dazu über Lautsprecher ausgerufen. Allerdings, so Eippers, habe das der Insasse, der eigentlich frei gelassen werden sollte, wohl nicht richtig mitbekommen. Dafür präsentierte sich aber nach einer Weile eben jener Mann mit dem ähnlichen Namen. Dort wurde dann offenbar nicht mehr richtig kontrolliert. Ein Gefängnis-interner Fehler so Eippers, ohne sich zu Details der Kontrollen in der Haftanstalt zu äußern.

Der fälschlicherweise frei gelassene Mann werde jetzt von den Ordnungskräften gesucht. Laut Eippers habe er sich in «détention préventive», d.h. in Untersuchungshaft, befunden. Über die Gründe, weshalb der Mann in Haft saß, bzw. was ihm vorgeworfen wird, machte Eippers keine Angaben. Der Mann, der eigentlich am Dienstag unter «contôle judiciaire» frei gelassen werden sollte, wurde übrigens auch auf freien Fuß gesetzt.